Seit 1. Januar 2010 ist das französische Anti-Piraterie-Gesetz in Kraft

Nachdem das französische Anti-Piraterie-Gesetz vom Conseil constitutionel im Oktober 2009 endgültig abgesegnet wurde, ist es am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.

Das „Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet“, mit dem wiederholte Copyright-Verstöße geahndet werden können war lange Zeit heftig umstritten und brachte Sarkozy und seinen Mannen 2009 viele Negativ-Schlagzeilen.

Das in Frankreich unter Hadopi(Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet) bekannt gewordene Gesetz, gestattet Richtern das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen, Musik oder Software mit einer Websperre von bis zu einem Jahr zu ahnden.

Die Raubkopierer müssen seit dem 1. Januar 2010 nun mit einer  Websperre rechnen, nachdem sie zuvor mit 2 Mails und dann per Einschreiben verwarnt worden sind. Dazu kommen möglicherweise Geldstrafen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine bis zu dreijährige Haftstrafe für Täter, die zum wiederholten Male erwischt wurden.

Bis zuletzt umstritten war bei dem Gesetz die Rolle der Aufsichtsbehörde Hadopi, die zunächst das Sperren von Internet-Accounts verhängen können sollte. Dagegen jedoch hatte die Opposition Verfassungsbeschwerde eingelegt und war damit erfolgreich.

In Deutschland haben die Union und die FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung Internetsperren im Kampf gegen Urheberrechts-Verletzer vor allem aus Datenschutzgründen abgelehnt. Ganz aus der Welt sind allerdings die Internetsperren hierzulande auch noch nicht.

Konkreter hingegen sind die Pläne derzeit in Großbritannien und Neuseeland.