eBay gewinnt französischen Rechtstreit wegen „gewerblicher Privatverkäufer“

Sue Bailey berichtet auf Tamebay, dass eBay einen Gerichtsstreit gegen französische Antiquitäten- und Flohmarkt-Händler gewonnen hat. Die Kläger hatten eBay vorgeworfen, dass viele gewerbliche Händler auf dem Online-Marktplatz, unter dem Deckmantel Privatverkäufer zu sein, Waren anbieten und eBay dieses zulässt und auch nichts dagegen unternimmt.

Das Gericht jedoch hat entschieden, dass das Unternehmen adäquate Sicherheitsmaßnahmen eingeführt hätte, um dieses Problem zu bekämpfen. In einem Statement von eBay heißt es: „eBay bekämpft das Problem seit vielen Jahren durch sehr konkrete Aktionen. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen, die wir ergriffen haben, bei denen sich gewerbliche Händler als solche registrieren müssen. … Auch müssen Händler die eBay Trust Charter unterzeichnen.“

Bei eBay Frankreich zum Beispiel ist es tatsächlich so, dass die Verkäufer dazu verpflichtet sind nachzuweisen, dass sie ein angemeldetes Business führen, wenn sie große Menge an Artikeln über einen länger anhaltenden Zeitraum verkaufen möchten. Das berichteten wir bereits im August 2008. Hiermit verschärfte eBay die Forderung des Nachweises der Identität gewerblicher Händler. Den letzten Appell an gewerbliche Händler gab es  von eBay Frankreich dann im Oktober 2008, und wer sich nicht an die Forderungen hielt, wurde vom Handel auf dem Online-Marktplatz ausgeschlossen.