BGH entscheidet pro eBay-Käufer: Kein Wertersatz für Abnutzung

Wie die Nachrichtenagentur AFP vermeldet wird durch ein am Mittwoch, dem 8. Dezember 2009, verkündetes Urteil den eBay-Kunden der Rücken gestärkt. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Konsumenten zum Widerruf positiv beschieden. Die Verbraucher müssen demnach bei der Retoure von auf dem Online-Marktplatz gekauften Waren den als Ausnahme vorgesehenen Wertersatz für die Abnutzung von Produkten nicht bezahlen. Begründet wird das Urteil damit, dass man auf diese Ausnahmeregel vor dem Kaufabschluss per Mausklick technisch nicht hingewiesen werden kann. (AZ.: VIII ZR 219/08)

Als Beispiel nannte ein Sprecher des Gerichtes den Erwerb teurer Lederschuhe über die Online-Plattform eBay. Probiert der Käufer die Schuhe zu Hause an und zerkratzt dabei die Sohle des Schuhwerks kann er die Ware innerhalb von zwei Wochen zurücksenden, ohne für die „Abnutzung“ der Schuhe zahlen zu müssen. Der Verbraucher müsse aber nur dann Wertersatz nach einer gesetzlichen Ausnahmeregelung leisten, wenn er, so das Urteil, „spätestens bei Vertragsschluss in Textform“ auf diese möglichen Kosten sowie „eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden“. Ein solcher Hinweis ist jedoch beim Einkauf auf dem Online-Marktplatz eBay aus technischen Gegebenheiten nicht durchführbar.

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