Enorme wirtschaftliche Schäden durch die Retourenregelungen beim Onlinekauf

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich für eine Einschränkung der Retourenrechte von Kunden bei Internet-Geschäften ausgesprochen. Verbraucher schickten immer häufiger benutzte Produkte zurück, die nicht mehr als neu verkauft werden könnten und folglich auf dem Müll landeten, so der Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben gegenüber der „Rheinpfalz am Sonntag“. Man gehe von großen Einbußen bei im Netz georderten Waren aus.

Der wirtschaftliche Schaden sei enorm, denn allein über den Online-Marktplatz eBay würden in der Bundesrepublik pro Jahr bis zu 4 Milliarden Euro umgesetzt. Was Wansleben besonders beklagte ist, dass den Konsumenten per Gesetz ein Umtauschrecht von zwei Wochen und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit eingeräumt wird. Das gelte für Weihnachtsdeko, Faschingskostüme, Smoking oder Abendkleider. Wansleben berichtet, dass es Verbraucher gäbe, die über die Online-Plattform eBay einen Satz Winterreifen erwerben, diesen für einen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten. Nach der neusten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes sei das vielfach ohne Wertersatz möglich.

Wirtschaftlich gesehen, so Wansleben, sei dies ein nicht tragbarer Zustand und der Ausnahmekatalog für die Retourenmöglichkeiten müsse erweitert werden. Bislang gilt das nur für Zeitungen und Zeitschriften. Nach Wanslebens Ansicht sollte die Gesetzgebung dahingehend geändert werden, dass das Widerrufsrecht bei Waren, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könnten, nur dann bestehe, wenn die Ware in der Originalverpackung zurückgesandt wird. Das sei auch im Interesse der Kunden. Mit der Thematik der Verbraucherrechte bei Online-Bestellungen beschäftigt sich auch der Bundesgerichtshof nächste Woche.