Vorsicht beim Verkauf von Fußball-Tickets auf eBay

Am Dienstag nächster Woche spielt der VfL Wolfsburg in der Champions League gegen Manchester United. Da die Fans ein großes Interesse an diesem Spiel haben, rechnen Schwarzhändler unter Umständen mit einem profitablem Geschäft. Der Verein des VfL hat daher bereits zu Saisonbeginn eigens einen Vereins-Mitarbeiter dafür abgestellt Internet-Versteigerungen auf Eintrittskarten zu überprüfen. 100 Verfahren wegen Verstößen gegen die VfL-Verkaufsbestimmungen seien bereits veranlasst worden, gegen mehrere Händler werde noch ermittelt, so VfL-Pressesprecher Gerd Voss.

Ein VfL-Fan, der bereits lange Dauerkartenbesitzer ist, fiel dem VfL-Mitarbeiter auf. Der Fan hatte schon vor längerer Zeit 3 Tickets gekauft, da er jedoch verreisen wollte, hat er 2 Karten an einen Bekannten verkauft und eine Karte auf dem Online-Marktplatz eBay eingestellt, so die Braunschweiger Zeitung. Anhand der Kartennummer konnte er identifiziert werden und bekam dann vom VfL ein Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 100 Euro sowie die Anweisung zur Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Seine Eintrittskarte zum Preis von 25 Euro wurde für zirka 70 Euro versteigert. Gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen des VfL dürfen allerdings Tickets nicht gewerblich weiterverkauft werden.

Gerd Voss erklärt: „Der Fan hat hiergegen nicht verstoßen. Er darf allerdings beim Weiterverkauf nicht mehr als 15% Gewinn machen. Der Interessent erkennt beim Kauf der Karte an, unsere Bestimmungen einzuhalten, sollte er das Ticket weiter veräußern.“ Fans wolle man keine bestrafen, sondern nur den Schwarzhändlern den Garaus machen. Voss fügt hinzu, dass man über dieses Problem demnächst im Verein diskutiere und zwar in einer Runde mit Vertretern vom HSV, Schalke 04, Werder Bremen, Energie Cottbus und Hannover 96. Der Verein habe die Gesetzmäßigkeit der Verkaufsbedingungen über einen Rechtsanwalt nachprüfen lassen. Ralf Höcker jedoch, Anwalt und Verfasser des Neuen Lexikons der Rechtsirrtümer schreibt, pauschale Weitergabeverbote von Eintrittskarten seien wirkungslos, da sie den Kartenkäufer unangemessen benachteiligen würden. Ein Käufer müsse die Chance haben, eine einmal erworbene und bezahlte Karte zu verkaufen.

Gerd Voss bringt aber noch einen anderen Punkt ins Spiel, nämlich den der Fangruppen: In der Bundesliga wie bei Champions League-Spielen müsse man genauestens darauf achten, dass Fangruppen getrennt würden. Alleine deshalb schon müsse man auch auf Versteigerungen achten, damit keine Fans im falschen Block sitzen. Auch die UEFA (Union of European Football Associations) nehme diese Sicherheitsfrage sehr ernst. Der Vfl-Pressesprecher rät daher den Besitzern von Eintrittskarten, die das Spiel nicht besuchen können, sich an den Fanbeauftragten zu wenden und die Karten nicht in einer Auktion anzubieten.