Anti-Piraterie-Gesetz vom Conseil constitutionel endgültig abgesegnet

Das Anti-Piraterie-Gesetz in Frankreich wurde im September von den Kammern bestätigt und am 22. Oktober 2009 vom Verfassungsrat endgültig abgesegnet. Damit ist eine lange Geschichte nun zu Ende gegangen. Das in Frankreich unter Hadopi 2 (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet) bekannt gewordene Gesetz, gestattet Richtern das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen, Musik oder Software mit einer Websperre von bis zu einem Jahr zu ahnden. Täter, die wiederholt dabei erwischt werden drohen Geldstrafen oder sogar Haft.

Eine erste Ausführung des Gesetzes ist im Juni 2009 vom Verfassungsrat, dem Conseil constitutionnel, entschärft worden (Sarkozys Regierung bleibt beim Anti-Piraterie-Gesetz hart). Die Gegenpartei Sarkozys beklagte, dass durch eine Sperre des Internetzugangs die Informationsfreiheit attackiert würde. Sie beanstandete ferner die geplanten Gerichtsverfahren, die schnell und einfach durchgeführt werden sollen. Die Opposition hatte daher beim Verfassungsrat auch gegen die 2. Fassung des Hadopi-Gesetzes Beschwerde eingelegt, blieb jedoch erfolglos. Ab Anfang des Jahres 2010 müssen die Raubkopierer jetzt mit einer Websperre rechnen, nachdem sie zuvor mit 2 Mails und dann per Einschreiben verwarnt worden sind. Dazu kommen möglicherweise Geldstrafen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine bis zu dreijährige Haftstrafe.