eBay unterstützt Abmachung gegen gesetzwidrigen Kulturgütertransfer

Am 20. Oktober 2009 hat das Bundesamt für Kultur BAK mit dem Online-Marktplatz eBay ein Memorandum of Understanding zur Förderung des verantwortungsbewussten Umgangs mit archäologischem Kulturgut unterzeichnet. Mit dieser Abmachung wurde an das 2008 erfolgreich durchgeführte dreimonatige Pilotprojekt angeknüpft, in welchem eBay das Angebot von archäologischen Kulturgütern auf ihrem Online-Marktplatz beschränkte (Pilotprojekt zwischen eBay und dem Bundesamt für Kultur verlief erfolgreich/eBay und Schweizer BAK unterzeichnen Abkommen).

Im Rahmen der verschiedenen Projekte zeigte sich, dass der Handel mit problematischen archäologischen Kulturgütern in den überprüften Kategorien deutlich zurückgegangen ist. Mit der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding erklärt eBay, in der Schweiz nur noch archäologische Kulturgüter zum Verkauf zuzulassen, die über einen Legalitätsnachweis der zuständigen in- oder ausländischen Behörden verfügen. Dies betrifft insbesondere die Risikokategorien besonders gefährdeter Kulturgüter – die sogenannten „Red Lists“ des Internationalen Museumsrats ICOM – sowie die besonders geschützten Kulturgüterkategorien der bilateralen Vereinbarungen über die Einfuhr und Rückführung,  welche die Schweiz mit Mitgliedstaaten der UNESCO-Konvention 1970 geschlossen hat.

Ziel der Maßnahme ist es, die Bekämpfung des gesetzwidrigen Kulturgütertransfers im Internet auf Dauer zu verbessern und den verantwortungsvollen Umgang mit archäologischen Kulturgütern zu fördern. Nach Schweizer Recht sind Altertumsfunde Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind. Viele ausländische Gesetzgebungen sehen ähnliche Bestimmungen vor. Seit dem Inkrafttreten des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) im Juni 2005 steht in der Schweiz der Handel von gestohlenen oder aus Raubgrabungen stammenden Kulturgütern unter Strafe, unabhängig davon woher sie stammen. Bisher war nur in ausgesuchten Kategorien der eBay-Plattform ein Legalitätsnachweis gefordert, mit dem in- und ausländische Behörden den Verkauf von archäologischem Kulturgut erlauben. Die Erweiterung ist deshalb nötig geworden, weil eine „Ausweichbewegung“ hin zu anderen Verkaufsbereichen stattgefunden hat, so Benno Widmer, Leiter der BAK-Fachstelle für internationalen Kulturgütertransfer, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Bevor das BAK 2008 die Zusammenarbeit mit eBay begann, wurden auf dem Online-Marktplatz laut Widmer bis zu 50 fragliche Kulturgut-Offerten täglich verzeichnet. Widmer fährt fort: „Durchaus nicht alle Anbieter von alten Gegenständen handeln widerrechtlich. Ob es sich bei einem angebotenen Objekt um archäologisches Kulturgut handelt oder nicht, muss immer im Einzelfall geprüft werden.“ Den Legalitätsausweis, falls notwendig, stellen in der Schweiz die Kantonsarchäologen aus.