Kanadische Finanzbehörden fordern erneut Daten von eBay

eBay unterliegt im Rechtstreit dem kanadischen Finanzamt, so schrieben wir im November 2008 über den Rechtstreit zwischen der kanadischen Behörde und eBay. Davor berichteten wir im Mai, dass sich das kanadische Pendant zu unserem deutschen Finanzamt, “The Canada Revenue Agency€? (CRA) schon seit längerem darum bemüht, über den Online-Marktplatz eBay an die Namen von kanadischen PowerSellern zu gelangen. Mehr als 10.000 Adressen, noch aus dem Jahr 2004/2005, soll eBay den Finanzbehörden anzeigen.

Es folgten diverse Rechtstreits, bis im September 2007 das Gericht urteilte, dass eBay sich der Justiz fügen muss. Eine Woche später versandte das CRA eine Datenanforderung. eBay legte dagegen Berufung ein und forderte, dass das Urteil solange ausgesetzt werden solle, bis die Berufung durch sei. Doch das Berufungsgericht hat das Anliegen eBays abgelehnt. In der Urteilsbegründung vom 17. April 2008 schrieb die Richterin Karen Sharlow: “Hiermit beschließe ich, dass eBay Kanada jeden Schaden aus der Nicht-Herausgabe der Informationen zu tragen hat.â€? Am 7. November kam es nun zu einem endgültigen Urteil, das zugunsten der kanadischen Finanzbehörde CRA ausgegangen ist. eBay muss die gewünschten Informationen zu den PowerSellern aus den Jahren 2004/2005 herausgeben.

Jetzt, im September 2009 erklärte eBay, dass man erst dann mehr Daten an die kanadische Finanzbehörde weiterleiten wird, nachdem man eine rechtsgültige Anforderung erhalten habe. eBay wird die Account-Informationen und Verkaufsdaten von in Kanada ansässigen eBay-Nutzern weiterleiten, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • Verkäufe mit einem Wert von mehr als 20.000$ und mindestens 24 Verkaufs-Transaktionen in den Kalenderjahren 2006, 2007 oder 2008, ohne Rücksicht auf eine Mitgliedschaft im eBay PowerSeller-Programm oder
  • Verkäufe im Wert von 100.000 $ in den Jahren 2006, 2007 und 2007, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Transaktionen.

eBay erklärte, dass sie nur um Angaben den oben genannten Jahren gebeten wurden. Die Informationen die von der Finanzbehörde für 2006, 2007 und 2008 angefordert wurden, beinhalten:

Vollständiger Name, User-ID, Postanschrift, Rechnungsadresse, Telefon- und Faxnummer, Mailadresse und die Verkaufspreise/höchstes Gebot der Artikel.

eBay Kanada zu den Forderungen: „Wir haben etwas gegen die Verletzung der Privatsphäre unserer Mitglieder … Allerdings sehen wir uns, nach den rechtsgültigen Anfragen gezwungen, diesen nachzukommen.“ eBay wird alle Mitglieder, die von der Daten-Offenlegung betroffen sind informieren, bevor sie die Account-Daten weiterleiten.