Kartellamt wertet Hersteller-Beschränkung beim Online-Handel als rechtswirdig

Ciba Vision, der führende Anbieter von Kontaktlinsen wurde vom Bundeskartellamt mit einem Bußgeld von 11,5 Millionen Euro belegt, so berichtet unter anderem lematin.ch. Der Vorwurf des Kartellamtes: Ciba Vision, ein Tochterunternehmen des Pharmakonzerns Novartis, beschränke den Online-Handel der Kontaktlinsen rechtswidrig und habe wettbewerbswidrigen Einfluss auf die Verkaufspreise der Online-Händler genommen, so das Kartellamt. Das Unternehmen jedoch wies die Vorwürfe zurück, wolle aber juristisch nicht gegen die Entscheidung vorgehen.

Die Wettbewerbshüter des Kartellamtes kritisierten in erster Linie, dass Ciba Vision bestimmte Kontaktlinsen vom Internetgeschäft ausgeschlossen hat, vor allem um den Verkauf auf eBay zu verhindern. Hinzu kommt, dass bei dem Kontaktlinsen-Unternehmen eine eigene „Internet-Kontrollbehörde“ eingerichtet wurde, um die Verkaufspreise der einzelnen Händler im Internet überwachen zu können. Stellten die Mitarbeiter der Ciba Vision eigenen Überwachungsbehörde fest, dass die Verkaufspreise der Online-Händler unter den unterverbindlichen Preisempfehlungen des Konzerns lagen, so haben sie die Händler kontaktiert und die Anhebung des Kaufpreises verlangt. Vielfach sei es auf diese Weise gelungen, dass die Händler die Preise wieder angehoben hätten. Dieses wertet das Kartellamt als nicht gesetzeskonform, wettbewerbswidrig und nicht statthaft.