Ergebnisse der EU-Untersuchungen über Regelverstöße im Online-Handel

Die EU hat im Mai 2009 Nachforschungen zum Internet-Handel in Sachen Verbraucherelektronik durchgeführt, deren Resultate nun von Meglena Kuneva, der für Verbraucherpolitik zuständigen EU-Kommissarin vorgestellt wurden. Aufgespürt werden sollten vor allem betrügerische Geschäftspraktiken von Händlern hinsichtlich der Einhaltung der folgenden drei wichtigen EU-Verbrauchrechtsvorschriften: Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Bei der Aktion wurden insgesamt 369 Webseiten in 26 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island kontrolliert. Ermittelt wurde in 200 der beliebtesten Webseiten von Unterhaltungselektronik-Anbietern und in 100 weiteren Webseiten, die aufgrund von Verbraucherbeschwerden ausgewählt wurden. Es ging vor allem um nachfolgende 6 Gegenstände aus der Verbraucherelektronik, die bei den Kunden besonders populär sind und online geordert werden können:

  • Digitalkameras
  • Handys
  • tragbare Musikgeräte
  • DVD-Player
  • PCs sowie Konsolen für Computerspiele

Die durchgeführten Überprüfungen förderten zu Tage, dass 55 % der untersuchten Websites Regelverstöße aufzeigten, und zwar insbesondere folgender Art:

1. Irreführende Aussagen über die Rechte des Konsumenten bei 66 % der untersuchten Websites. Das heißt, der Abnehmer erfährt überhaupt nichts über sein Rückgaberecht oder aber er erhält falsche Auskünfte. Fakt ist: Im Fernabsatz erworbene Waren können nämlich in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen, und zwar ohne Angabe von Gründen, zurückgeschickt werden. Mitgeteilt wird dem Käufer allerdings oft, dass eine Retoure ausgeschlossen ist oder ihm bei Rückgabe der Kaufpreis nicht vergütet, sondern gutgeschrieben wird. Auch heißt es häufig, dass er bei fehlerhafte Ware lediglich innerhalb eines Jahres Anspruch auf Reparatur oder Ersatzleistung hat, während die EG-Bestimmungen klar aussagen, dass er mindestens 2 Jahre lang, vom Tag des Einkaufs an gerechnet, von diesem Recht Gebrauch machen darf.

2. Wenig transparente Preisangaben bei 45 % der beanstandeten Webseiten: Auf den beanstandeten Websites fehlten Auskünfte über Versand- und Zustellkosten vollständig oder waren nur schwerlich zu finden. Zusatzkosten wurden ebenfalls oft erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Rechnungsbetrages auf den Warenpreis aufgeschlagen. Desweiteren gab es Fälle, bei denen der Gratisverstand oder freie Zustellung zugesagt, tatsächlich aber beim Versand berechnet wurde.

3. Fehlende Detailangaben zur Identifizierung des Händlers (33% der Webseiten): Es fehlten ganz oder teilweise Name des Händlers, komplette wirkliche Anschrift und E-Mail-Adresse, sodass im Fall von eventuellen Beanstandungen der Händler nicht zu kontaktieren gewesen wäre.

EU-Kommissarin Kuneva erklärt, warum die Ermittlungen gerade im Bereich der Heim- und Unterhaltungselektronik vorgenommen wurde: „Ins Visier genommen haben wir Websites, auf denen Heim- und Unterhaltungselektronik verkauft wird, weil mir die Problemstellung aus den vielen an mich gerichteten schriftlichen Eingaben bekannt ist und weil wir aus der Vielzahl der Beschwerden, die bei den Europäischen Verbraucherzentren eingehen, schließen müssen, dass sich auf diesem Gebiet echte Probleme für den Verbraucher ergeben.“ Nach den Feststellungen der Kommission werden gerade in diesem Bereich die Verbraucher von 50% der Verkäufer betrogen. Da das Phänomen europaweit verbreitet ist, muss, so Kuneva, eine gesamteuropäische Lösung gefunden werden.Die von den nationalen Ämtern ermittelten Zuwiderhandlungen, werden nun durch entsprechende rechtliche Maßnahmen „geahndet“. Hierbei werden die nationalen Behörden die überführten Händler auffordern, ihre Webseiten regelkonform abzuändern oder aber ihr bisheriges Handeln und Auftreten zu begründen. Sollten die Händler dann zukünftig erneut oder weiterhin gegen geltende Maßnahmen verstoßen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Diese reichen dann von Geldbußen bis zur Sperrung der entsprechenden Webseite. Unter dem Link MEMO/09/379  haben Island, Norwegen und Lettland die Namen der kritisierten Webseiten bereits veröffentlicht. Unter http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweep/electronic_goods/index_en.htm sind Webseiten für den Online-Verbraucherelektronik-Handel aufgeführt, die den Regeln entsprechen und solche, die beanstandet werden können.