Übersee-Händler unterliegen Restriktionen bei der Artikel-Einstellung

Zum Anfang nächster Woche werden Händler aus Übersee, die auf den europäischen eBay-Webseiten Artikel einstellen, festgelegten Einstell-Maxima gegenüberstehen, wenn sie nicht als gewerbliche Händler registriert sind. Private Händler wurden früher schon, basierend auf ihren Verkäufen, dazu angehalten, sich einen Business-Account zu zulegen. Die neue Beschränkung jedoch wird den Fokus vor allem auf die Anzahl der Artikel-Einstellungen richten, egal ob sie zu viel oder zu wenig für die existierenden Beschränkungen verkaufen.

Viele der Privat-Verkäufer haben die auf dem britischen Marktplatz geltende 99p Auktionen dazu genutzt, den Marktplatz mit Einstellungen zu überfluten. Das wurde laut eBay vor allem von Händlern aus dem asiatisch-pazifischen Raum genutzt. Händler, die sich anstelle der lokalen Käufer als Ziel besonders die europäischen eBay-Käufer ausgesucht haben, müssen die EU-Verbraucherschutz-Gesetze befolgen. Händler, die Artikeleinstell-Maxima überschreiten, erhalten eine zweisprachig verfasste Mitteilung, in der die geltenden europäischen Handels-Gesetze erklärt werden und Links unter denen sie sich als gewerbliche Verkäufer registrieren können. Bevor sie diese Anmeldung nicht vorgenommen haben, dürfen sie nur unterhalb des angegebenen Maximums auf eBay neue Artikel anbieten. eBay behält sich auch vor, die Anzahl der von den Übersee-Händlern angebotenen Artikel von Zeit zu Zeit anzupassen. Bereits als gewerbliche Händler registrierte Übersee-Händler sind von der neuen Bestimmung nicht betroffen.

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