Erneuter Sieg der Vetternwirtschaft – EU sieht keine Notwendigkeit für den freien Handel

Wie die Financial Times Deutschland berichtet, dürfen Hersteller von Markenartikeln auch in Zukunft selbst festlegen, welche Händler ihre Handtaschen, Kosmetika oder Uhren verkaufen, so der Vorschlag der Europäischen Kommission. Das bedeutet, dass Luxusgüter-Hersteller in Europa vor den oft günstigeren Internet-Händlern weiterhin sicher sind. Die EU-Kommission will die bis zum Jahr 2010 terminierten wettbewerbsrechtlichen Ausnahmeregelungen für den Warenvertrieb erst einmal aufrechterhalten. Die Vorschläge zu der geplanten Änderung an der derzeitigen Verordnung werden nun zur Diskussion gestellt.

Das Online-Auktionshaus eBay hatte sich gerade in der letzten Zeit für eine Lockerung der Vertriebswege von Markenartikeln stark gemacht und erleidet nun mit der Vertagung einen Rückschlag. Das Unternehmen hatte sich dafür eingesetzt, dass eBay-Händler in unbegrenzter Anzahl Luxusgüter über die Plattform verkaufen dürfen. Neelie Kroes, die Wettbewerbskommissarin, hatte es so auch in einem ursprünglichen Entwurf vorgesehen. Die oben angeführte Ausnahmeregelung gestattet bis zu einem gewissen Punkt wettbewerbswidrige Übereinkommen zwischen Hersteller und Händler. Auf diesem Wege kann der Hersteller den Absatz seiner Produkte überprüfen. Er kann seinen Abnehmern beispielsweise dann auch verbieten, die Waren online zu verkaufen.

Die EU-Kommission sieht diese Vorschrift als positiv an und erklärt, dass sie sich bislang „insgesamt bewährt habe“ und „nicht grundlegend geändert werden solle“, so die Ausführungen die Kommission Anfang dieser Woche. Luxusgüter-Konzerne behalten damit auch in Zukunft die Kontrolle darüber, wie die von ihnen autorisierten Händler Produkte online vertreiben. Voraussetzung jedoch ist, dass sie auch ein stationäres Geschäft betreiben. Allerdings will die Kommission dennoch kleine Änderungen vornehmen: So soll nicht nur, wie bislang, der Marktanteil des Anbieters, sondern auch der Marktanteil des Kunden 30% nicht überschreiten. Beim Internet-Handel will die Kommission durchsetzen, dass der Konsument innerhalb Europas nicht durch Ländergrenzen in seiner Auswahl beschränkt wird.

eBay jedoch kann mit der momentanen Enzscheidung nicht zufrieden sein, zumal EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes jetzt von ihrem anfänglichen Weg abgewichen ist und sich von den Argumenten der Luxusgüterindustrie hat überzeugen lassen. Diese argumentiert, dass Verbraucher ihre Produkte in Geschäften selbst sehen, anfassen und riechen können müssten. In Wirklichkeit aber, dürfte der wahre Grund ein anderer sein: Die Markenhersteller befürchten nämlich eine Abwertung ihrer Artikel und möchten ihre Gewinnspannen nicht durch den Online-Handel gefährdet sehen. Bis zum 28. September 2009 haben alle interessierten Parteien Zeit zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen.

So viel zum Thema, dass die EU in ihrer Gesetzgebung für den EU-weiten, freien Wettbewerb sorgen soll. Die Seilschaften der Markenhersteller haben es offensichtlich bereits seit längerer Zeit bis in das Europäische Parlament geschafft – Die Vetternwirtschaft hat erneut einen Sie errungen – 6, setzen.