Die Schweiz plant Komplettüberwachung des Online-Verkehrs

Wie aus vertraulichen Dokumenten, die der Schweizerischen Wochenzeitung WOZ zugespielt wurden, hervorgeht, planen die Eidgenossen die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen. Ab dem 1. August 2009 müssen sämtliche Internet-Anbieter in der Schweiz die technischen Voraussetzungen erfüllen, um die Internetdaten ihrer Kunden im Verdachtsfall an die Behörden weiterleiten zu können. Angeblich sollen die Schweizer Behörden bald alle Tätigkeiten eines Nutzers im Internet nachverfolgen können, sei es das Abrufen von Mails, das Telefonieren über Skype oder die letzte Bestellung bei einem Internet-Shop.

Die Überwachung ist jedoch nur zulässig, falls gegen die beschuldigte Person schon ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Damit folgt die Schweiz den Bestimmungen in Österreich, wo ähnliche Anordnungen schon länger in Kraft sind. Nach dem österreichischen Sicherheitspolizeigesetz kann die Polizei bei den Internet-Anbietern “Auskunftsverlangen” stellen, falls “bestimmte Tatsachen die Annahme einer konkreten Gefahrensituation rechtfertigen”. Auch die Bundesrepublik verschärfte im vergangenen Juni mit der Einführung des Zugangserschwerungsgesetzes die Regelungen im Internetverkehr. Das Gesetz sieht dabei vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) eine täglich aktualisierte Liste mit zu sperrenden Webseiten erstellt, welche die Provider wiederum unter Strafandrohung zu übernehmen haben. Online-Durchsuchungen dagegen, sind den deutschen Strafverfolgungsbehörden nur unter besonders strengen Auflagen, zum Beispiel auf Anordnung eines Gerichts, gestattet.

Bei den Schweizern ist jetzt eine “Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses”, vor allem zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und Terrorismus, geplant. Online-Durchsuchungen sollen aber auch bei weniger schweren Vergehen erlaubt sein. Rechtsgrundlage ist hierbei das Bundesgesetz “Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs” (Büpf).  Bis Ende Juni 2010 haben die Schweizer Provider nun Zeit, die technischen Voraussetzungen entsprechend den Vorgaben des Dienstes “Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr” (Üpf) zu erfüllen. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf: „Der Üpf soll die Implementierung der Vorgaben überprüfen und bei Erfüllung Zertifikate ausstellen.“

Die Internet-Anbieter stehen den Forderungen skeptisch gegenüber. So erklärte ein Provider aus Zürich gegenüber der WOZ, dass das Ganze ein “Papiertiger, der einen unglaublichen Aufwand verursacht” sei und hohe Kosten nach sich ziehe. Besonders kleinere Firmen würden dadurch den Kürzeren ziehen, da die Technologie vom Provider selbst bereitgestellt werden muss. Die Schweiz hat zwar angekündigt, dass im Falle einer Kontrolle eines Kunden ein Entschädigungspauschbetrag an den Provider gezahlt würde, wie hoch dieser jedoch ausfallen wird ist noch nicht klar.