BVOH und eBay diskutieren den neuen Retourenprozess

Ende Juni berichteten wir unter der Überschrift: „Drohen Abmahnungen durch den neuen eBay Rücknahmeprozess?„, dass die neue Retourenregelung von eBay eventuell nicht rechtskonform sei und wieder eine Welle von Abmahnungen zu befürchten seien. Der Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH) hatte sich dieser Frage angenommen.

Nachdem nun am 15.07.2009 der Vorstand des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. gemeinsam mit dem Rechtsanwalt des BVOH, Wolfgang Wentzel, ein eingehendes Gespräch mit Vertretern des Unternehmens eBay zur Problemstellung des eBay Rückgabeprozesses geführt hat, gibt es eine neue Pressemeldung zu diesem Thema. eBay war bei diesem Gespräch durch Verantwortliche aus dem Bereich Recht, Kundenservice und dem Projektverantwortlichen für den Rückgabeprozess vertreten. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. bedankt sich in der Pressemitteilung für das zielführende, konstruktive und sehr offene Gespräch.

Diskutiert wurden die bereits veröffentlichen Kritikpunkte des BVOHs, so wie noch nicht publizierte Punkte, zu denen auch Lösungen zugeführt wurden.Die Erläuterungen bedeuten einerseits Klarstellungen der Verwendung des Rückgabeprozesses, andererseits aber auch die rechtlichen Anforderungen an einen Widerruf, die von eBay besser erfüllt werden müssen. Laut BVOH ist man bei eBay mit den vorgetragenen Änderungsvorschlägen nicht auf „taube Ohren“ gestoßen. Nun allerdings liegt es an dem Unternehmen eBay, in angemessener Zeit dahingehend Verbesserungen durchzuführen. Der BVOH hofft und geht davon aus, dass bis zur endgültigen Korrektur des Retourenprozesses die Möglichkeit zur Deaktivierung des Prozesses für die Händler bestehen bleibt. Eine abschließende Bewertung des Rückgabemodus wird erst nach den erfolgten Modifikationen möglich sein.

Der Bundesverband diskutierte ebenfalls die kaufmännischen Gesichtspunkte dieses Prozesses. So wünscht sich der BVOH, dass der Retourenprozess dauerhaft als Wahlfunktion zur Verfügung gestellt wird. Bei diesem Punkt jedoch stimmten die beiden nicht überein, wobei eBay die Durchführung weiter beobachten und auswerten wird, um neue Einsichten gewinnen zu können. Für den BVOH sieht das Fazit nach der Unterredung wie folgt aus: Gegenwärtig empfiehlt der Bundesverband weiterhin die Deaktivierung des Rückgabeprozesses. Nach den erfolgten Abwandlungen wird dann eine erneute Bewertung seitens des BVOH erfolgen.