Niederlage für den freien Handel: Markenrechtsinhaber gewinnt vor dem OLG München

Wie aus einem Artikel des RWS Verlags, ein etablierter Fachverlag mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht, hervorgeht, haben die Richter des OLG München ein Urteil des Landgerichts München vom 25. Juni 2008 (Az. 33 O 22144/07) bestätigt, wonach Markenhersteller ihren Händlern den Vertrieb von Markenprodukten über Internet-Auktionshäuser untersagen können.

Bei der Gerichtsverhandlung vom 2. Juli 2009, Az.: U (K) 4842/08 hat Freshfields Bruckhaus Deringer, mit seinen Anwälten Dr. Jochen Dieselhorst und Dr. Lutz Schreiber, das international führende Sportartikel-Unternehmen Amer Sports Corporation vor dem Oberlandesgericht München vertreten. Amer Sports, mit Hauptsitz in Helsinki, ist Markenrechtsinhaber von z.B. Salomon, Atomic, Wilson oder auch Suunto. Eines der bekanntesten Aushängeschilder von Amer Sports ist der Weltklasse-Tennisspieler Roger Federer.

In dem Verfahren hatte die Wettbewerbszentrale gerügt, dass Amer Sports seinen Händlern verboten hatte, bestimmte Marken über den Online-Marktplatz eBay zu vertreiben. Die Richter am OLG München jedoch kamen zu der Entscheidung, dass der Sportartikel-Konzern sehr wohl Interesse daran haben könnte, das Vertriebsverbot über eBay zu verwehren und sahen darin keinen Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs. Dr. Jochen Dieselhorst: „Das Urteil ist des OLG München ist von großer Bedeutung für Markenhersteller, die mit der Entscheidung ihre Markenführung verbessern können. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist, soweit ersichtlich, das erste Urteil eines Berufungsgerichts.“

Da es das erste Urteil eines Oberlandesgerichtes in dieser Frage ist, erwarten sowohl Hersteller wie auch Juristen die schriftliche Beweisführung mit Spannung. Wie schon des Öfteren berichtet, wollen die Markenhersteller vermeiden, dass der Verkauf ihrer Produkte auf dem Online-Marktplatz eBay einen Wertverlust ihrer Artikel zur Folge hat. Ein anderes Problem dürfte aber auch sein, dass das Internet auf Plattformen wie eBay, sowie über Preisvergleichs-Plattformen, einen gewaltigen Wettbewerbsdruck schafft. Der Schulranzenhersteller Scout hatte im Jahr 2008 vor dem Landgericht Mannheim eine erste Auseinandersetzung gewonnen, da auch hier die Richter zu dem Urteil kamen, dass Scout (Alfred Sternjakob GmbH & Co. KG) seinen Handelspartnern Offerten auf eBay untersagen dürfte. Dann jedoch gab doch einen Sieg für den freien Handel mit Markenware, da Scout den Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin im April 2009 verloren hatte.

Stoppen Sie diese unsinnigen Beschränkungen der freien Marktwirtschaft und helfen Sie mit!

eBay hat eine europaweite Online-Petition gegen unfaire Beschränkungen des Internet-Handels durch einige Markenhersteller initiiert:

Erfahren Sie hier mehr über die Online-Petition!