Auktionen von Behörden offiziell gestattet

Seit Ende letzte Woche hat eBay von offizieller Seite Konkurrenz bekommen, denn seit Freitag darf alles, was vom Gerichtsvollzieher eingezogen wurde, im Netz versteigert werden. Auch Gegenstände, die Behörden ausrangieren, wie z.B. Dienstfahrzeuge dürfen online versteigert werden. Ganz neu sind diese Auktionen allerdings nicht, denn bisher gab es schon solche Staatsauktionen, neu ist der Umfang der Versteigerungen.

Auf zoll-auktion.de, justiz-auktion.de oder auf den Seiten der “Verwertungsgesellschaft des Bundes”, kurz Vebeg genannt, konnte man bislang schon ausgediente Staatsartikel ersteigern. Die Vebeg bot vor allem Bundeswehr-Artikel zum Beispiel alte Dienstfahrzeuge oder auch Großposten von Schlafsäcken für weniger als 2000 Euro an. Doch sollte man sich die Preise vor dem Mitbieten genau anschauen, denn häufig bezahlt man bei den staatlichen Auktionsportalen mehr als bei den privaten Online-Häusern. Auch übernehmen die Ämter keine Garantie für die versteigerten Artikel sollten diese Fehler aufweisen. Das heißt, nicht wie bei eBay Umtausch oder Geld zurück, sondern sollte ein gekaufter Gegenstand nach dem Erhalt kaputt sein oder kaputt gehen hat man einfach nur Pech gehabt.

Einen Vorteil haben die  staatlichen Auktionen jedoch: Besonders bei Markenartikeln kann man noch Schnäppchen machen und dann auch sicher sein, dass man kein Plagiat in den Händen hält.