Sarkozys Regierung macht Abstriche beim Internet-Gesetz

Die französische Regierung unter Nicolas Sarkozy versucht erneut einen Vorstoß, die Abschaltung von Internet-Zugängen bei wiederholten Urheberrechtverletzungen im Internet gesetzlich festzumachen. Nachdem das bereits beschlossene HADOPI-Gesetz vom französischen Verfassungsgericht gekippt wurde, hat die Regierung nun nachgebessert und die Regelung als Erweiterung des neuen Internet-Gesetzes auf den Weg gebracht. Der französische Senat hat der Regelung nun bereits mit einfacher Mehrheit zugestimmt.

Die Verfassungsrichter kritisierten in der ersten Fassung des Gesetzes, dass die Strafe gegen den Internet-Nutzer von einer Behörde, der HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) und nicht etwa einem Richter entschieden werden sollte. Dies wurde in der überarbeiteten Fassung geändert. Wird ein User mehrfach bei Urheberrechtsverletzungen erwischt und reagiert nicht auf Verwarnungen, wird ein vereinfachtes und beschleunigtes Strafverfahren eingeleitet. Der zuständige Richter kann die Sperrung des Internet-Zugangs von einer Dauer bis zu 12 Monaten anordnen. Die Zugangsgebühr muss von dem gesperrten Nutzer jedoch weiterhin beglichen werden. Sollte der Internet-User in dem Zeitraum der Sperre noch einmal bei einer Verletzung des Urheberrechtes erwischt werden, kann er mit einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro belegt werden. Weiterführende strafrechtliche Verfahren sind ebenso möglich. Die HADOPI wird auch weiterhin bestehen bleiben. Sie wird die Funktion der Ermittlungen übernehmen und die Ergebnisse an die entsprechenden Richter weiterleiten.