Gebrauchte Echtheitszertifikate für Windows XP dürfen nicht ohne Einverständnis von Microsoft veräußert werden

Wie auf der Seite von e-recht24.de zu lesen ist, dürfen bereits gebrauchte Echtheitszertifikate für das Betriebssystem Windows XP nicht ohne Einverständnis von Microsoft veräußert werden. Hintergrund, des vom Oberlandesgericht Frankfurt gefällten Urteils (Az. 11 W 15/09): Ein Internet-Händler hatte auf dem Online-Marktplatz eBay mehrere schon verwendete Lizenzschlüssel für das Betriebssystem Windows XP Professional zum Verkauf angeboten. Auf der Angebotsseite hatte er die Lizenzkeys damit beworben, dass man ein Betriebssystem freischalten könne, da diese Echtheitszertifikate unter anderem die für eine rechtmäßige Freischaltung benötigten Codes aufweisen.

Die Echtheitszertifikate von Microsoft dienen dem Schutz vor Produktfälschungen und enthalten daher neben der Marke „Microsoft“ den Namen des jeweiligen Computerprogramms sowie die für die Programminstallation erforderliche Seriennummer. Microsoft ist der Meinung, diese Seriennummern dürften nur mit ihrer Erlaubnis weiter verkauft werden. Deshalb nahm Microsoft den Händler wegen vermeintlicher Verletzung ihrer Lizenzrechte auf Unterlassung in Anspruch. Die Richter am OLG Frankfurt gaben Microsoft Recht. Das Unternehmen darf als alleiniger Markenrechts-Inhaber selbst bestimmen, für wen er die Nutzungsrechte zulässt. Das Gericht wies parallel dazu den Einwand des Internet-Verkäufers, dass in seinem Fall der Erschöpfungsgrundsatz gelte zurück. Dieser drückt aus, dass sich ein Schutzrechtsinhaber wie beispielsweise bei einem Patent, einer Marke oder eines Urheberrechts, im Hinblick auf diesen konkrete Artikel, hier die Lizenzkeys, nicht mehr auf sein Schutzrecht berufen kann, sofern es einmal mit dessen Willen in Verkehr gebracht ist. Wer also schon verwendete Echtheitszertifikate von Microsoft veräußern möchte, sollte sich vorher das schriftliche Einverständnis des Unternehmens geben lassen.