Ungerechtfertigte Abmahnungen britischer Internet-Nutzer

Abmahnungen im Internet-Handel sind nicht nur in Deutschland ein Thema, sondern weltweit. So fanden auch 20 britische Internet-User unlängst Abmahnbriefe in ihren Briefkästen, sind sich jedoch keiner Schuld bewusst. Auch in Gill Murdochs Briefkasten landete eine solche Abmahnung: „Wir haben und hatten nie irgendwelche Computerspiele oder Tauschbörsensoftware. Wir wussten nicht mal, was Peer-To-Peer heißt, bis wir den Brief bekommen haben, der zur Zahlung von 775 Euro wegen Verstößen gegen das Urheberrecht aufgeforderte.“ Die Schreiben kamen von der Anwaltskanzlei ACS Law, die von den Computerspiel-Entwicklern Reality Pump und Topware dazu beauftragt wurde.

Ausgekundschaftet wurden die Nutzer von Logistep, einer Anti-Filesharing-Firma, die mittels einer eigens entwickelten Software Internettauschbörsen nach IP-Adressen scannt und sie mit Urheberrechtsverstößen in Zusammenhang bringt. Dieses Mal allerdings haben die ausgeforschten IP-Adressen zu unbescholtenen Bürgern gehört. Journalistin Sarah Kidner: „Grundsätzlich ist die Regierung für ein hartes Durchgreifen bei Raubkopierern, aber wir haben ernsthafte Bedenkung bezüglich der Richtigkeit der Identifikation der Raubkopierer. Wir glauben, dass Unschuldige beschuldigt werden.“ Auch der Verband Internet Service Providers Austria (ISPA) zweifelt an der Korrektheit der ausgeforschten IP-Adressen. Im Gespräch mit pressetext sagt ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger: „Wie bei allen automatisierten Dingen ist auch hier Vorsicht angebracht. Software kann immer Fehler haben. Aus so einer Software strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen, halte ich für bedenklich. In Österreich ist die Gefahr, abgemahnt zu werden, ohnehin geringer als in Großbritannien. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, bei Anfragen keine Kundendaten herauszugeben.“

Natürlich gibt es auch in der Alpenrepublik immer wieder Anfragen zu Kunden verschiedener Anbieter. Zuletzt sorgte im Februar 2009 ein Prozess zwischen der Verwertungsgesellschaft LSG und dem Internetprovider Tele2 für Aufsehen. Der Rechtsstreit ging bis zum obersten Gerichtshof, dieser entschied schließlich zugunsten des Providers. Wildberger erklärt, dass im Urteil die Verhältnismäßigkeit zwischen Privatsphäre und Besitzrechten dargelegt wurde, die natürlich immer zu beachten sei. In Österreich sind Provider nicht verpflichtet, Konsumentendaten herauszugeben. Man strebe an, dass Provider nur auf richterlichen Erlass dazu gezwungen sind, Daten preiszugeben. Noch gibt es allerdings keine verbindlichen Regelungen. In der Bundesrepublik existieren bereits Richtlinien hierzu: Auskunft darf dort nur staatlichen Stellen erteilt werden.