Amerikanische Internet-Verkaufssteuer rückt näher

Bereits im Januar berichteten wir über die Online-Verkaufssteuer in den USA. Hierbei möchten die amerikanischen Bundesstaaten, allen voran der Staat New York, mit Steuern auf Internetverkäufe die leeren Kassen wieder auffüllen. Eine Runde hat der Bundesstaat New York in einem Gerichtsstreit um die Verkaufssteuern schon gewonnen. Grund für My Blog Utopia (Randy Smythe) sich diesem Thema nochmals anzunehmen, sind die Nachrichten, die in den letzten Tagen sowohl von Amazon und Overstock kamen. Nachdem bereits Amazon.com seine Verbindungen zu Marketing-Partnern in verschiedenen US-Bundesstaaten beendet hat, folgt nunmehr auch der Online-Discounter Overstock.com und stellt sein Affiliate-Partnerprogramm in mehreren US-Bundesstaaten ein. Overstock.com hat nun vor allem in den Bundesstaaten Kalifornien, Hawaii, North Carolina und Rhode Island seine Geschäftsbeziehungen zu den Affiliate-Partnern beendet, nachdem im Mai 2008 bereits Kooperationen mit 3.400 Marketing-Partnern in New York eingestellt wurden. Der US-Bundesstaat hatte nämlich ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Overstock.com hat, ebenso wie Amazon.com, gegen das neue Gesetz Klage erhoben.

Randy Smythe schreibt, dass er den Tatsachen ins Auge sieht, da er sicher ist, dass die Online-Verkaufssteuer in naher Zukunft umgesetzt wird. Vorgesehen ist, dass Händler selbst dafür Sorge tragen müssen, die Steuern einzutreiben, was eine unzumutbare Belastung für kleinere und mittlere Händler darstellen würde. Die Bandbreite der verschiedenen Steuerraten in den Bundesstaaten ist zudem sehr groß und würde auch die Gewinnspannen der Händler in Leidenschaft ziehen.

Für Smythe gäbe es eine Lösung des Problems: Das Internet sollte als eigenständiger Ort angesehen werden, mit einer Verkaufssteuerrate von 4-5%. Alle Verkäufe im Internet sollten die gleiche Verkaufssteuerrate haben, ganz egal, wo der Verbraucher zu Hause ist. Die Abgaben sollten an eine nationale Abrechnungsstelle gehen, von wo aus die einzelnen Bundesstaaten bedient würden. Das wäre der erste Schritt. Wenn die Regierungen der Staaten erst einmal sähen wie viel Geld sie einnehmen, wollen sie wahrscheinlich mehr Einnahmen, was zu einem zweiten Schritt führen würde. Daher dürften auch lokale Regierungen im ersten Schritt nicht sofort bedient werden, es sei denn sie handeln mit ihrer bundesstaatlichen Finanzbehörde ein Geschäft aus.

Smythe legt zum Schluss Wert auf die Feststellung, dass er kein Befürworter der Online-Steuer ist, doch er sieht sie als bereits beschlossene Sache und unvermeidlich an. Online-Händler müssen sich nun zusammentun und etwas Ähnliches wie oben beschrieben beschließen, so lange noch Zeit dafür ist. Der Schlüssel liegt nicht in der Lösung des Steuerproblems, sondern darin, ein durchführbares Modell zu finden, bei dem die Regierung ihre Steuergelder erhält sowie gleichzeitig ein Modell, das den Händlern ein durchführbares Steuer-Sammel-Modell liefert. Ausgeschlossen von dem Procedere ist auch der Online-Marktplatz eBay nicht.