Die unendliche Geschichte von eBay und L’Oréal – L’Oréal möchte Revision einlegen

Der weltweit führende Anbieter von Kosmetik, L’Oréal, gab am Mittwoch dieser Woche bekannt, dass gegen die Entscheidung des „Tribunal de Grande Instance“ in Paris, vom 13. Mai 2009, in der Angelegenheit um eBay, Revision einlegt werden wird.

Wie wir im Mai berichteten, ist der französische Kosmetikkonzern L’Oréal mit seiner Millionenklage gegen das Unternehmen eBay um den Verkauf nachgemachter Parfüms gescheitert. Der Vorwurf, dass eBay seinen Nutzern dabei geholfen habe, Plagiate von L’Oréal in Umlauf zu bringen, wurde von dem Gericht in Paris abgewiesen. Dem Urteil zufolge muss der Online-Marktplatz eBay nicht kontrollieren, ob Waren, die auf ihrer Seite angeboten werden wirklich Originale sind.

Das französische Gericht hatte den beiden Parteien damals empfohlen, ihre Auseinandersetzung durch einen gerichtlich bestellten Mittelsmann beilegen zu lassen. Dieser sollte dabei helfen, sich auf eine gemeinsame Methode gegen Produktpiraterie zu verständigen. Am 25. Mai erfolgte dann eine erneute Anhörung, bei der eBay und L’Oréal erklären sollten, ob sie bereit wären, diesen Weg beschreiten zu wollen. Die beiden Parteien kamen bei diesem Treffen zwar überein, einen Mediator zuzulassen, doch L’Oréal möchte immer noch nicht hinnehmen, dass eBay nicht für die Angebote von Fälschungen auf dem Online-Marktplatz verantwortlich gemacht werden kann.

Trotzdem sind die Verantwortlichen des Kosmetikkonzerns damit einverstanden, zusammen mit eBay den Kampf gegen Fälschungen aufzunehmen. Am 17. Juni wurde ein unabhängiger Mediator benannt, der den beiden Unternehmen zur Seite stehen wird, so ein Sprecher von L’Oréal. eBay seinerseits erklärte, dass „die Mediation, der Dialog und die Zusammenarbeit essentiell seien, um das Problem der Plagiate zu lösen“.