Sarkozys Regierung bleibt beim Anti-Piraterie-Gesetz hart

Das in Frankreich umstrittene Anti-Piraterie-Gesetz, “zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet?, dass durch die französische Nationalversammlung (Assemblée nationale), einer Kammer der Legislative in Frankreich, kürzlich verabschiedet wurde, ist jetzt von der höchsten verfassungsmäßigen Instanz Frankreichs, dem Conseil constitutionnel (französisches Verfassungsgericht) entschärft worden.

Das Gesetz sieht in erster Linie vor, dass Internet-Nutzer, die nachweislich illegal Inhalte aus dem Internet heruntergeladen haben, nach dem dritten Verstoß für bis zu 12 Monate aus dem Netz verbannt werden können. Die Überwachung des Gesetzes wurde allerdings einer Behörde mit dem Namen Hadopi (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) übertragen, die Raubkopierer vor einer Websperre zunächst mit 2 Mails und dann per Einschreiben verwarnen soll. Trotz der Verschlankung will die französische Regierung an dem umstrittenen Gesetz festhalten. Christine Albanel, Ministerin für Kultur, sagte in einem Gespräch mit Europe 1: „Die Verfassungshüter haben das Gesetz grundsätzlich bestätigt. Ich kämpfe weiter.“

Der Verfassungsrat hatte das von der Regierung Sarkozy durchgedrückte Gesetz in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt. Zum einen werde mit der neu geschaffenen Behörde Hadopi die richterliche Kontrolle ausgehebelt, zum anderen würde die Kommunikationsfreiheit eingeschränkt, was mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahr 1789 unvereinbar sei. Auch meinten die Richter, dass es hinsichtlich der Entwicklung des Internets und der Bedeutsamkeit der Teilnahme am demokratischen Leben, um seine Meinung sowie Ideen austauschen zu können, nicht möglich sei, Menschen den Zugang zum Internet zu verweigern.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) begrüßte das Scheitern des Gesetzes vor dem Verfassungsgericht ebenfalls. eco-Vorstand Oliver Süme: „Ich freue mich über die deutlichen Worte des Conseil constitionnel. Die Entscheidung bietet nun die Chance einer Einigung auf europäischer Ebene.“ Zwei Tage nach der richterlichen Entscheidung berichtet der Nouvel Observateur, dass die französische Regierung „in den kommenden Tagen“ das Gesetz in Kraft setzen will. Die Passagen zur Sperrung von Internet-Zugängen, die das französische Verfassungsgericht moniert hatte, werden in der neuen Vorlage durch neue Texte ersetzt.

Geht es nach Sarkozy und seinen Ministern soll das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten. Der Nouvel Observateur zitiert Franck Riester, einen Politiker, der sich mit der Gesetzesvorlage befasst, und „spezialisierte Richter“ empfiehlt. Diese sollen in Zweifelsfällen entscheiden, wie Internet-User, deren Internet-Zugang bereits mehrfach wegen Urheberechtsdelikten gesperrt wurde, bestraft werden sollen. Dieter Gorny vom Bundesverband Musikindustrie ist einer der deutschen Vertreter der Musikindustrie, die die Beherztheit der französischen Regierung für gut befindet. „Das zentrale Element des Gesetzes, der Versand von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen und eine Sanktion bei deren Nichtbeachtung, ist von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht betroffen. Ob Sanktionen gegen Unbelehrbare unter einem Richtervorbehalt stehen oder nicht, ist aus Sicht der Rechteinhaber eine nachgeordnete Frage.“