TOSback prüft stündlich AGB verschiedener Webseiten auf Änderungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Webseiten sind für das Verhältnis zwischen Internet-Nutzer und Anbieter von ausschlaggebendem Einfluss. Sie erläutern, wie der jeweilige Seitenbetreiber mit dem Nutzer und den persönlichen Daten, die er dort einstellt, umgeht. Die Electronic Frontier Foundation (EFF), die US-Internet-Bürgerrechtsbewegung, weiß ebenso um die enorme Bedeutung der AGB, und hat daher ein neues Online-Tool auf den Markt gebracht, das Änderungen bei den Nutzungsbedingungen von 44 großen Webseiten und Social-Networking-Angeboten ausführlich dokumentiert(TOSback).

Mit TOSback werden die AGBs von Webseiten im Stundentakt automatisch nach Veränderungen der Betreiber analysiert. Unter den untersuchten Webseiten befinden sich unter anderem eBay, Amazon, Google, Facebook und Yahoo, um nur einige zu nennen. Tim Jones von der Electronic Frontier Foundation (EFF) erklärte: „Eine Vielzahl von Usern wird auf die Änderungen in den AGB erst dann aufmerksam, wenn es schon zu spät ist und es Probleme gibt. Zudem lesen die wenigsten Webseiten-Nutzer die Allgemeine Geschäftsbedingung.“ Dadurch, dass Internet-Besucher immer mehr an persönlichen Daten preisgeben, möchte man mit dem neuen Service den Verbrauchern die Möglichkeit geben, über Neuerungen der AGB bei der von ihnen besuchten Webseiten auf dem Laufenden zu bleiben.

Auf Anfrage von pressetext stellt Martin Madej, Jurist im Bereich Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), fest:  „Alle großen Webanbieter haben AGBs, in denen festgelegt ist, dass sie die geltenden Geschäftsbedingungen jederzeit unter bestimmten Bedingungen ändern können. Dass Konsumenten die geltenden AGBs von Angeboten, die sie im Internet nutzen, in der Regel nur sehr rudimentär wahrnehmen, ist ein bekanntes Problem.“ Die User hätten auch gar nicht mehr die Zeit, alle Nutzungsbedingungen der Seiten, die sie besuchen, zu studieren. Oft hätten sie aufgrund mangelnder Transparenz und Verständlichkeit auch gar keine Chance, diese ausreichend verstehen zu können, fährt Madej fort.

TOSback, „terms-of-service-Tracker“, kann sich unter Umständen für die User der verschiedenen Webseiten als äußerst nützlich erweisen. Facebook lieferte in der Vergangenheit ein Beispiel dafür, wie sich geänderte Nutzungsbedingungen negativ auswirken können. Im Februar 2009 hatte sich die Social Community aufgrund der eigenmächtigen Änderung der AGB den Zorn ihrer Mitglieder zugezogen. Facebook musste, nachdem der öffentliche Druck auf die Internet-Plattform immer heftiger wurde, die Änderungspläne fallen zu lassen und wieder zu den alten Geschäftsbedingungen zurückzukehren.