Europäische Kommission möchte gleichen Verbraucherschutz in ganz Europa

Eine kürzlich vorgeschlagene Verbraucherrechts-Direktive der Europäischen Kommission hat zum Ziel, Verbrauchern innerhalb Europas denselben Schutz zu bieten, als würden sie im eigenen Land einkaufen. Zurzeit erwerben nur 7 % der (Online-)Käufer ihre Waren in einem anderen Land. Gründe hierfür liegen unter anderem in den Sprachbarrieren oder den höheren Lieferkosten. Käufer sorgen sich mitunter auch darum, Geld in eine andere Nation zu überweisen, da sie die Zuverlässigkeit der einzelnen Händler zu wenig abschätzen können.

Die EU-Direktive, sollte sie in Kraft treten, möchte einen größeren Verbraucherschutz garantieren. Für die britischen Einkäufer könnte sich das Gesetz zum Nachteil auswirken, da in den neuen Richtlinien der Europäischen Kommission ein Käuferschutz von 2 Jahren vorgesehen ist, wobei in Großbritannien nach dem Sale of Goods Act bereits ein Verbraucherschutz von 6 Jahren festgelegt ist. Momentan kann der Käufer in Großbritannien bei einem defekten Gegenstand in den ersten 6 Monaten um eine kostenlose Reparatur oder Ersatz bitten. Innerhalb dieses halben Jahres hat der Hersteller dann die Möglichkeit zu beweisen, dass der gelieferte Artikel nicht von Anfang an beschädigt war. Danach liegt, bis zu 6 Jahre später, die Beweispflicht beim Käufer, dass die Ware von Beginn an defekt war. Wichtig hierbei zu beachten: Das Gesetz gilt nur für Fehler in der Fertigung oder im Design. Missbräuchliche Nutzung beispielsweise, darf nicht geltend gemacht werden.

eBay-Händler, die Waren aus Übersee beziehen, sollten wissen, dass, wenn der Hersteller nicht im Vereinigten Königreich beheimatet ist, der Importeur derjenige ist, der die Garantieverantwortung trägt – wobei für Käufer immer der Händler der erste Ansprechpartner ist. Sollte die EU-Vorlage in Kraft treten, wäre gewährleistet, dass alle europäischen Konsumenten ein annähernd gleiches Niveau an Verbraucherschutz hätten. In Großbritannien jedoch werden die 6 Jahre Garantiezeit vielleicht erhalten bleiben.