L’Oréal nimmt Stellung zum britischen Urteil im Markenstreit

Nachdem am Freitag letzter Woche eBay Großbritannien ein Statement zum gewonnenen Prozess gegen L’Oréal herausgegeben hat, veröffentlichte L’Oréal seinerseits ein Schriftstück um, wie der Markenhersteller erklärt, das Urteil näher zu beleuchten. „In der Entscheidung, die durch den UK High Court ausgesprochen wurde, stimmte das Gericht mit der anfänglichen Ansicht von L’Oréal überein, dass eBay mehr tun könnte, um Verstöße gegen Markenrechts-Verletzungen zu verhindern und schlug 10 Maßnahmen dafür vor:

  • Artikeleinstellungen sollten vor dem Anbieten auf der Webseite gefiltert werden
  • Verwendung zusätzlicher Filter, einschließlich derer, um Auflistungen ausfindig zu machen, von Produkten die nicht zum Verkauf zugelassen sind
  • Filtern von Artikelbeschreibungen und Titeln
  • Forderung, dass Verkäufer ihre Namen und Anschriften offenlegen, während sie Artikel bei eBay einstellen
  • Auferlegung zusätzlicher Beschränkungen, wenn es um die Angebotsmenge von Risikoprodukten, wie Parfums oder Kosmetika geht
  • Mehr Konsequenz in den Richtlinien, beim Verkauf unverpackter Produkte
  • Maßnahmen zur Bekämpfung von Arten der Verstöße, die bislang noch nicht Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung waren, sollten in die eBay-Reglements aufgenommen werden, insbesondere, was den Verkauf von Waren aus dem nicht-europäischen Wirtschaftsraum anbelangt, die ohne Zustimmung der Markenrechtsinhaber angeboten werden
  • Eine stärkere Berücksichtigung der negativen Feedbacks von Webseiten-Nutzer
  • Rigoroseres Durchsetzen von Sanktionen
  • Härteres Vorgehen bei Account-Schließungen

eBay erklärte hierzu, dass das Gericht in allen Belangen zu seinen Gunsten entschieden hat. L’Oréal jedoch legte noch nach: „Der britische High Court of Justice hält das aktuelle europäische Markengesetz und die E-Commerce-Direktiven für unklar und verweist zur weiteren Klärung anstehender Streitfragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).“