Erneute Änderung der AGB bei eBay

eBays neue AGB enthalten eine Bestimmung, die besagt, dass, wenn ein Käufer Einspruch einlegt, weil er einen Artikel erhalten hat, der nicht der Beschreibung entspricht, er den Artikel vernichten soll. Wie aber wird durch die neue Regel der Verkäufer vor skrupellosen oder falsch informierten Käufern geschützt? Das ist noch unklar, so berichtete Ina Steiner von AuctionBytes in ihrem Newsletter.

Es heißt in der neuen Nutzer-Bestimmung: „Verpflichtungen in Bezug auf angeblich nicht-echte Artikel“: Wenn man berechtigt eine Forderung geltend machen kann, werden Käufer aufgefordert, den nicht entsprechenden Artikel zu vernichten. Sobald ein Käufer bestätigt, dass die Vernichtung des Artikels von erfolgt ist, wird eBay den Käufer entschädigen oder ihm einen eBay-Gutschein zur Verfügung stellen. Diese Anordnung löste unter den Händlern verständlicher weise Unmut aus. Denn wer kann garantieren, dass der Artikel tatsächlich vernichtet wurde. Auch unter den Käufer gibt es natürlich schwarze Schafe.

Nun hat eBay sein Reglement offenbar geändert. Die überarbeiteten AGB sagen jetzt folgendes aus: „Verkäufer müssen ihren Käufern darüber eine Zusicherung abgeben, dass der von ihnen verkaufte Artikel echt ist. Sollten Käufer und Händler zu keiner Einigung darüber kommen, müssen die Käufer den Artikel an den Händler zurückschicken. Die Retourenkosten werden entweder vom Käufer oder nach Ermessen von eBay getragen, außer Käufer und Händler haben etwas anderes vereinbart.“

Zudem werden von Käufern berechtigte Ansprüche als eine Verletzung der eBay-Regeln von Seiten der Verkäufer angesehen. Es gibt jedoch auch noch Fälle in denen eBay die Käufer auffordert, die Waren zu vernichten und zwar dann, eine schriftliche Bestätigung vom Hersteller vorliegt, dass der Artikel ein Plagiat ist. eBay-Sprecher John Pluhowski erklärte: „Nachdem AuctionBytes einige Fragen zu der neuen Nutzer-Bestimmung eingereicht hat, haben wir uns die Bestimmung noch einmal genauer angeschaut und die Veränderung vorgenommen. Wir wollen mit der neuerlichen Änderung sicherstellen, dass unsere Händler geschützt sind, aber auch unsere Käufer.“