10 Ratschläge für Online-Privatverkäufer

Wie der Verband der BITKOM bekanntgegeben hat, verkauften mindestens 11 Millionen Bundesbürger zwischen 16 und 74 Jahren im Jahr 2008 Waren oder Dienstleistungen im Internet. Das entspricht etwa jedem Fünften, oder 18% in dieser Altersgruppe, die Verkäufe im Internet tätigten. 2004 waren es erst 9 Millionen oder 14%, 2002 lediglich 3 Millionen (5%). Im Europavergleich liegen allerdings die Niederländer (25%) und die Dänen (19%) noch vor den deutschen Verkäufern. Im restlichen Europa nutzt im Schnitt jeder Zehnte die Internet-Einkaufs-Möglichkeiten. In Österreich sind es 7% der Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren. Die südosteuropäischen und baltischen Staaten stehen an letzter Stelle auf der Liste. Besonders beliebt waren Auktionen und der Kleinanzeigen-Markt.

Jeder Dritte der Befragten erklärte, dass er beim Online-Einkauf schon Geld gespart hat, da er auf besonders preiswerte Angebote zurückgreifen konnte oder die Möglichkeit der Preis-Recherche genutzt hat. BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer: „Nicht nur als Schnäppchenmeile, sondern auch als Plattform für hochwertige und seltene Angebote wird das Web genutzt. Viele Artikel sind im stationären Handel nicht oder nur schwer zu finden.“

Um Verkäufern eine Hilfe an die Hand zu geben, damit Auktionen abwechslungsreich und rechtlich sicher gestaltet werden können, hat der Verband der BITKOM 10 Ratschläge für Online-Privatverkäufer herausgegeben:

  1. Wahl der richtigen Plattform und Kategorie: Hier sind vor allem Neulinge angesprochen, denn die sollten sich Zeit nehmen, die für sie richtige Online-Plattform herauszusuchen und ebenfalls die passende Kategorie, in der sie ihre Waren anbieten möchten. Bei großen Versteigerungshäusern ist die Zahl potentieller Kunden besonders hoch. Damit steigt dann auch die Chance, einen guten Preis zu erlangen. Verkäufer sollten ein Augenmerk darauf legen, ihre Artikel in der korrekten Kategorie oder Rubrik einzustellen, damit sie leicht gefunden werden. Zum Teil ist es auch möglich, seine Waren in verschiedenen Kategorien zu listen.
  2. Schlagwort und Produktbeschreibung: Das Bedeutsamste über den Artikel angeben, darauf kommt es beim Titel einer Auktion oder der Schlagzeile eines Inserates an. Verkäufer, die bereits über eine gewisse Erfahrung verfügen, sind in der Lage den knappen Platz der Überschrift so zu nutzen, dass ihr Angebot exakt beschrieben wird. Hier sollte dann eine erste Information über den Zustand des Artikels abgegeben werden. Detaillierter kann die Ware dann im Haupttext dargestellt werden. Charakteristische Daten zu einem Produkt sind Marke, Produkttyp, Zustand, Eigenschaften sowie Funktionen, aber auch Abmessungen und Farbe.
  3. Angaben zum Artikel müssen wahrheitsgemäß sein: Privatanbieter sind genauso zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet wie gewerbliche Händler. Wer die Unwahrheit sagt, der riskiert, abgesehen von Haftungsansprüchen des Kunden, außerdem eine negative Bewertung und verliert so unter Umständen seinen guten Ruf.
  4. Bei Fotos immer an das Urheberrecht denken: Durch Fotos kann man seine Ware ansprechender präsentieren, da man auch Details deutlich machen kann. Doch sollte man keine offiziellen Produktbilder von Herstellern oder anderen Verkäufern nutzen, da sie dem Urheberrecht unterliegen, was natürlich auch Texte gilt.
  5. Markenrecht und Plagiate: Bei No-Name-Artikeln keinen Vergleich mit einem Markenartikel verwenden, da hier das Markenrecht des Herstellers verletzt wird. Ebenso sollte man nie Fälschungen anbieten, denn sonst macht man sich strafbar.
  6. Entscheidung treffen, ob man das Auktions-Format oder den Festpreis wählt: Eine Versteigerung kann den Online-Einkauf für den Kunden spannender gestalten. Besonders gut kommt die Auktion in Gang, wenn der Startpreis niedrig gewählt wird, was die Hemmschwelle des Mitbietens senken kann. Bei Raritäten oder wertvollen Artikeln sollten sich Anbieter jedoch überlegen, ob man das Wagnis eingehen will, unter dem eigentlichen Wert zu verkaufen. Hier würde sich dann die Einstellung zum Festpreis anbieten.
  7. Bezahlmethoden und Vertrauen: Die Mehrheit der Privatverkäufer im Internet veräußern ihre Artikel nur nach Vorkasse. Diese Methode ist für die Verkäufer am einfachsten, allerdings müssen die Konsumenten dann auch einiges an Vertrauen in den Anbieter setzen. Das ist nur möglich durch gute Bewertungen der Verkäufer. Besser ist es jedoch, wenn man mehrere Zahlungs-Möglichkeiten anbietet.
  8. Versandarten: Meistens hängt die Art der Versendung von der Größe des Gegenstandes ab. Zudem sollte höherpreisige Ware nur in versicherter Form abgeschickt werden. Der Inhalt von Paketen sowie Einschreiben ist z.B. bis zu einem bestimmten Betrag versichert und die Auslieferung wird vom Auslieferer aufgezeichnet. Meinungsverschiedenheiten können so vermieden werden, sollte eine Lieferung mal nicht beim Empfänger ankommen oder der Inhalt unterwegs beschädigt werden.
  9. Widerrufsrecht und Gewährleistung: Privatanbieter müssen kein Widerrufs- und Rückgaberecht gewähren. Nur gewerbliche Händler sind dazu verpflichtet. Außerdem können private Anbieter – anders als gewerbliche Händler – die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Hierzu muss der Anbieter den Hinweis „die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ allerdings zu der Artikelbeschreibung hinzufügen. Die Klausel wird jedoch dann wirkungslos, wenn der Verkäufer keine wahrheitsgemäßen Aussagen über sein Produkt macht oder eventuelle Mängel verheimlicht.
  10. Fragen der Kunden sollten so schnell wie möglich beantwortet werden: Wendet sich ein Kaufinteressent mit Zusatzfragen an den Verkäufer, sollten diese sofort beantwortet werden. Gibt es die Möglichkeit, die Antworten als Anhang zu dem Auktionstext für alle sichtbar ins Netz zu stellen, sollte man diese Option nutzen, denn so erspart man sich weitere Anfragen und damit auch Arbeit.

Die Angaben zu den Online-Verkäufen basieren auf Daten von Eurostat. Berücksichtigt sind Deutsche in der Altersklasse von 16 bis 74 Jahren, die in den 3 Monaten vor der Umfrage Waren oder Dienstleistungen online verkauft haben.