PayPal ändert ab Anfang Juni AGB

Wie auf der Webseite von PayPal zu lesen ist, ändert der Online-Bezahldienst seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ab 03. Juni werden die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzgrundsätze innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingung aktualisiert. PayPal-Mitglieder und Kunden werden seit letztem Freitag per E-Mail über die Änderungen informiert.

Die Änderungen für deutsche Kunden sind unter dem angegebenen Link einzusehen. Ein Abschnitt der unter anderem gestrichen wurde, behandelte die Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsrichtlinien des Services, die mit einer Geldstrafe in Höhe von ~ 390 Euro für die Kunden belegt war. Auch kann man Prozesskosten für Rechtsstreitigkeiten bei der jeweils anderen Partei nicht mehr einklagen. Die Beträge für eine Mindest- oder Höchstabhebung wurden ebenfalls geändert: In Zukunft sind die Einlöse-Beträge auf die Summe von 1.000 Euro über den Zeitabschnitt von einem Jahr beschränkt, bisher waren es 2.250 Euro in 3 Monaten.

Nicht mehr erforderlich ist es demnächst, elektronischen Guthaben von mehr als 1.300 Euro gesondert zuzustimmen. Wie auf der amerikanischen Webseite TheBrewsNews zu lesen ist, wird es bei PayPal USA ab dem 3. Juni nicht mehr erlaubt sein, persönliche PayPal Accounts für gewerbliche Zwecke zu nutzen, egal wie hoch der Betrag der Transaktion ist. Auch wenn man einen Gegenstand für einen US-Dollar verkauft, muss man den persönlichen Account in einen Händler-Account umwandeln. Teilnehmer am PayPal Preferred Rewards (Cash Back)-Programm, die ihre Einkäufe mit einer Kundenkarte tätigen, werden ab 1. Juli 2009 nicht mehr nach jeder Transaktion ausbezahlt, sondern erst am Ende des Kalendermonats.

Eine andere Änderung, die auf die amerikanischen PayPal-User zukommt, ist allerdings noch nicht eindeutig geklärt. Es heißt, dass man den PayPal-Service für Verkäufe, die „eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, in betrügerischer Absicht getätigt zu werden“ nicht nutzen darf. Auf Anfrage bei PayPal erklärte der PayPal-Vertreter, dass es noch nicht definitiv geklärt sei, was diese Aussage beinhalte… .