Sieg für den freien Handel mit Markenware: Scout verliert Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin

Der Streit zwischen der Alfred Sternjakob GmbH & Co. KG, dem Produzenten von Scout-Schulranzen, und dem Berliner Schreibwarenhändler Wolfgang Anders schwelt seit Juli 2007. Damals hatte der Anwalt von Anders, der Berliner Kartellrechtler Oliver Spieker, per einstweiliger Verfügung durchgesetzt, dass sein Auftraggeber auch weiterhin mit Scout-Schultaschen vom Hersteller beliefert werden muss. Spieker war sich „sehr sicher“, dass sein Mandat auch nach dem Gerichtsurteil den Vertrieb des Markenartikels über eBay nicht einstellen muss. Spieker damals weiter: „Der Scout-Hersteller muss alle Händler gleich behandeln. eBay selbst ist „kein Negativ-Faktor für das Markenimage, sondern für viele Hersteller ein weltweit geschätzter, sehr erfolgreicher Vertriebspartner.“

Am Dienstag, dem 21.04.2009, gab das Landgericht Berlin nun der Klage des Händlers statt. Das heißt, der professionelle Verkauf von Markenartikeln über das Internet-Auktionshaus eBay, wie auch den Scout-Schultaschen, ist dem Urteil des Landgerichts Berlin entsprechend zulässig. Das Verbot des Herstellers sei wettbewerbswidrig. Das Landgericht Mannheim hatte im März 2008 genau anders herum geurteilt. Die Gegenseite, die Sternjakob GmbH & Co. KG, argumentierte damals wie folgt: „Händler, die auf Privatmärkten wie eBay Ware anbieten, wollen so viel Aufmerksamkeit wie möglich“, so  Dieter Liebler, Geschäftsführer von Sternjakob. Diese Aufmerksamkeit hole man sich mit Markenartikeln. 35 Jahre lang habe das Unternehmen die Marke Scout aufgebaut. Dass sie sich auf einer Versteigerungsplattform wiederfindet sieht man im Hause Scout nicht gerne. Liebler sprach von „Resterampe“ und Ramschplatz, was den sicheren Tod des guten Markenprodukts bedeutet. Seinen Beziehern verwehrt der Hersteller vertraglich, die Erzeugnisse dort zu vertreiben, doch zu Unrecht, wie nun das Berliner Landgericht entschieden hat.

Die Firma Scout setzt auf den sogenannten „selektiven Vertrieb“. Der Verkauf seiner Markenartikel soll im einem Unternehmen stattfinden, das „eine ganz moderne Form der Präsentation“ hat. Das bedeutet für Sternjakob auch mit weiteren Markenartikeln in der unmittelbaren Umgebung und passendem Zubehör. Dieses sei auf der eBay-Plattform nicht möglich. Der Berliner Anwalt Oliver Spieker, der das Urteil erstritten hat, sieht die Entscheidung des Gerichts als einen Sieg für den freien Wettbewerb. Doch der Streit dürfte weitergehen, denn es geht nicht nur um die Zukunft der Online-Plattform als Anbieter von Markenartikeln. Es geht auch darum, welche Vertriebskanäle ein Hersteller seinen Abnehmern aufzwingen darf.

Christoph Kannengießer, Hauptgeschäftsführer des Markenverbands zu dem Urteil: „Markenartikler müssen in der Lage sein, bestimmte den Markenwert schädigende Vertriebsformen auszuschließen. Das ist hier ohne Willkür geschehen. Insofern ist das Urteil zu bedauern.“ Der Hightech-Verband Bitkom sieht den Versuch der Markenhersteller, der Abgabe über das Internet entgegenzuarbeiten, kritisch. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder erklärt: „Online-Shops und Auktionsplattformen schaffen Preistransparenz und Wettbewerb – davon profitieren die Internet-Nutzer. Das Internet ist ein attraktiver Marktplatz, der an Bedeutung gewinnt.“ Das Unternehmen eBay begrüßte das richterliche Urteil. Der rechtspolitische Fachmann des Unternehmens, Wolf Osthaus meint: „Wir sind zwar nur mittelbar von dem Urteil betroffen, aber es geht hier um die grundsätzliche Frage, ob Verbraucher über das Internet freien Zugang zu Waren haben. Wir sehen, dass einige Markenhersteller in ihrem Vertrieb immer selektiver werden.“ Osthaus erklärt zwar auch, dass es bei Medikamenten durchaus nachvollziehbar sei, selektiv zu vertreiben, bei Schulranzen, Bekleidungsstücken oder ähnlichen Artikeln gibt es für ihn allerdings keinen triftigen Grund für Selektivität. Der einzige Grund für einen Hersteller den Handel auf eBay oder anderswo zu verbieten liegt einzig und allein in der Gewinnspanne, die bei Scout etwa 140% ausmachen soll. „Es wird allerdings zu diesem Thema noch einiges mehr kommen, vielleicht sogar irgendwann eine Entscheidung beim Bundesgerichtshof“, so Osthaus.