Abmahnsicher verkaufen – Teil 18: Keine Chance den Abmahnungen – Verkauf von Weißer Ware im Internet

Beim Onlinehandel, egal ob bei Internetauktionen oder in eigenen Webshop, kommt es immer wieder zu Unklarheiten und rechtlichen Unsicherheiten beim Verkauf bestimmter Waren. Ob beim Verkauf von Alkohol, Kosmetika, Medikamenten, Fahrzeugen, Textilien oder Büchern, um nur einige Produkte zu nennen, bei sehr vielen, auch Standardprodukten, gibt es rechtliche Besonderheiten beim Verkauf zu beachten um nicht in eine teure Abmahnfalle zu geraten. Um Verkäufern das Anbieten Ihrer Waren zu erleichtern, entsprechenden Abmahnfallen zu entgehen und damit auch den Abmahnern das Leben zu erschweren, bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. von der IT-Recht Kanzlei, einen Verkaufsführer für abmansicheres Verkaufen auf onlinemarktplatz.de kostenfrei an.

Der Verkaufsführer behandelt bisher die folgenden Themen:

  • Basics zum Textilkennzeichnungsgesetz
  • Buchpreisbindung
  • Verkauf von Kondomen
  • Handel mit Medikamenten
  • Bleikristall und Kristallgläsern
  • Handel mit PKW
  • Verkauf von Waffen
  • Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln im Online-Bereich
  • Kennzeichnungspflicht von Lebensmittelzusatzstoffen
  • Der rechtssichere Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln
  • Der rechtssichere Verkauf von Feuerzeugen
  • Das Glühbirnenverbot der EU
  • Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
  • ElektroG – Eine FAQ (Was muss ich als Händler wissen?)
  • Welche Elektro- und Elektronikgeräte sind im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig?
  • Rechtssicherer Handel mit Spielsachen
  • Verkauf von Kunst über das Internet
  • Verkauf von Heilsteinen

Das Thema dieser Woche ist Verkauf von Weißer Ware im Internet.

Der Verkauf von Haushaltsgeräten (aufgrund ihrer Farbe auch gerne als Weiße Ware bezeichnet) ist kein leichtes und unbeschwertes Unterfangen. Bereits die Lieferanten und Händler im stationären Fachhandel müssen eine Vielzahl an komplizierten und unübersichtlichen Vorschriften beachten. Dasselbe und sogar noch ein bisschen mehr muss der Versand- und Internethändler wissen.

Verkaufsratgeber auf onlinemarktplatz.de

Permanenter Schutz vor Abmahnungen
Die IT-Recht Kanzlei bietet einen Update-Service für Online-Händler an, der gewerbliche Internetpräsenzen eBay, Online-Shops etc.) vor Abmahnungen schützt. Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht pezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Mehr Informationen zum Abmahnschutz erhalten Sie hier!

Frank