Abmahnsicher verkaufen – Teil 17: Irreführend – Werbung mit Heilsteinen
Beim Onlinehandel, egal ob bei Internetauktionen oder in eigenen Webshop, kommt es immer wieder zu Unklarheiten und rechtlichen Unsicherheiten beim Verkauf bestimmter Waren. Ob beim Verkauf von Alkohol, Kosmetika, Medikamenten, Fahrzeugen, Textilien oder Büchern, um nur einige Produkte zu nennen, bei sehr vielen, auch Standardprodukten, gibt es rechtliche Besonderheiten beim Verkauf zu beachten um nicht in eine teure Abmahnfalle zu geraten. Um Verkäufern das Anbieten Ihrer Waren zu erleichtern, entsprechenden Abmahnfallen zu entgehen und damit auch den Abmahnern das Leben zu erschweren, bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. von der IT-Recht Kanzlei, einen Verkaufsführer für abmansicheres Verkaufen auf onlinemarktplatz.de kostenfrei an.
Der Verkaufsführer behandelt bisher die folgenden Themen:
- Basics zum Textilkennzeichnungsgesetz
- Buchpreisbindung
- Verkauf von Kondomen
- Handel mit Medikamenten
- Bleikristall und Kristallgläsern
- Handel mit PKW
- Verkauf von Waffen
- Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln im Online-Bereich
- Kennzeichnungspflicht von Lebensmittelzusatzstoffen
- Der rechtssichere Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln
- Der rechtssichere Verkauf von Feuerzeugen
- Das Glühbirnenverbot der EU
- Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
- ElektroG – Eine FAQ (Was muss ich als Händler wissen?)
- Welche Elektro- und Elektronikgeräte sind im Sinne des ElektroG registrierungspflichtig?
- Rechtssicherer Handel mit Spielsachen
- Verkauf von Kunst über das Internet
Das Thema dieser Woche ist der Verkauf von Heilsteinen.
Nach einem Urteil des LG Hamburg ist es irreführend und daher unzulässig sog. „Heilsteinen“ krankheitsvorbeugende oder krankheitslindernde Wirkung zuzumessen. Dies gilt selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird.
Verkaufsratgeber auf onlinemarktplatz.de
Permanenter Schutz vor Abmahnungen
Die IT-Recht Kanzlei bietet einen Update-Service für Online-Händler an, der gewerbliche Internetpräsenzen eBay, Online-Shops etc.) vor Abmahnungen schützt. Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht pezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.
Mehr Informationen zum Abmahnschutz erhalten Sie hier!
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