Keinen Schadensersatz für Porsche Carrera-Auktion

Im August 2008 gab es beim Online-Marktplatz, das, was man ein wirkliches Schnäppchen nennen kann. Ein eBay-Nutzer entdeckte einen Porsche 997 Carrera 2 S Coupé für ein Mindestgebot von einem Euro, bei einem Kilometerstand von 5.800 Kilometern. Der Neuwert des Sportwagens lag bei 105.000 Euro. Der Interessent bot 5,50 Euro. Nach 8 Minuten bereits war die Versteigerung beendet und der Bieter sah sich schon als stolzer Besitzer des Sportwagens. Doch der Verkäufer lehnte die Herausgabe des Wagens mit dem Argument ab, dass er seine Auktion nur unterbrochen habe, um die falsch eingestellten Fotos auszutauschen.

Nun bekam der Bieter aus dem Raum Tübingen trotz eines geplatzten Kaufvertrages keinen Schadensersatz. Das Landgericht Koblenz Az.: 10 O 250/08 hat am Donnerstag letzter Woche entschieden, dass zwar auf der Basis der Auktionsbedingungen von eBay ein Vertrag zustande gekommen sei, die Forderung nach Schadensersatz in Höhe von 75.000 Euro wiesen die Richter jedoch ab. Damit stellte sich das Gericht hinter den Verkäufer. In der Urteilsbegründung heißt es: „Der Ankläger habe den Wert des Wagens selbst auf 75.000 geschätzt und könne nicht davon ausgehen, dass er das Fahrzeug für nur € 5,50 ersteigern könne.“ Ferner hielten die Richter es für ausgeschlossen, dass bis zum Auktionsende keine höheren Gebote abgegeben worden wären, da normalerweise solche Versteigerungen mindestens für eine Woche angesetzt würden.