Neuregelung der Retourenangaben bei eBay treten in Kraft

eBay hat seinen Händlern bereits im Januar mitgeteilt, dass sie Mitte März mit ihrer Retouren-Regelung auf dem neuesten Stand sein müssen. Das heißt, die Bearbeitungszeit und genaue Angaben darüber, ob Rücksendungen entgegengenommen werden und wenn ja, wie diese dann abgewickelt werden, müssen in der Artikelbeschreibung enthalten sein.

eBay verlangt von den Händlern nicht, dass sie Retouren zwingend akzeptieren, aber, dass sie genaue Angaben darüber machen, wie die Rückgabe von Artikeln in den entsprechenden Fällen auszusehen hat und, dass dieses in der Artikelbeschreibung mit aufgenommen wird. So müssen Verkäufer, die Retouren annehmen, den Zeitraum angeben, in dem die Waren zurückgeschickt werden, wie der Händler das bezahlte Geld zurückerstattet und, wer die Kosten für die Remission trägt. Verkäufer, die nicht bereit sind, Ware zurückzunehmen, müssen klar und deutlich mit „keine Retoure akzeptiert€? darauf hinweisen.

Es gab zwar seit Januar keine Erinnerungs-Mitteilung mehr, aber in den eBay-Regeln ist die Neuregelung definiert und aufgeführt.