Kentucky House Bill 193: Auktionator-Lizenz für amerikanische Onlinehändler?

Scott Edberg, ein eBay-Händler aus Kentucky, ist beunruhigt über eine Gesetzesvorlage, die fertig zur Unterschrift bei dem zuständigen Gouverneur liegt. Die Gesetzesvorlage sieht vor, von allen Online-Händlern, die im Auktionsformat einstellen, eine sogenannte Auktionator-Lizenz zu verlangen. Edberg hat zwar eine solche, die allerdings ist nur gültig für den Staat Indiana und nicht für Kentucky, wo erlebt und arbeitet.

In dem lokalen Fernsehsender WHAS11, nahmen Edberg und eine zweite Internet-Händlerin Stellung zu der Vorlage. Auch zugegen war ein Abgeordneter, der die Gesetzesvorlage befürwortete, da diese nur dem Schutz der Verbraucher diene. Edberg traf sich ebenso mit dem Anwalt des zuständigen Gouverneurs, der ihm erklärte, dass das Streichen eines ursprünglichen Ergänzungsantrags, der vorsah die Onlinehändler aus der Vorlage herauszunehmen, ein Zeichen dafür sei, dass der Gesetzesentwurf unterschrieben würde.

Auch eBay wusste von der Kentucky House Bill 193, so der Sprecher Usher Lieberman. Lieberman weiter: „So wie die Gesetzesvorlage entworfen ist, hat eBay die Rechtsauffassung, dass sie nicht auf eBay-Händler anwendbar ist. Möglicherweise ist sie auf Kommissionshändler (Trading Assistants / drop-off stores), die Auktion oder Auktionen in ihrem Geschäftsnamen haben, anwendbar.“  Die Kentucky Bill richtet sich aber vor allem an die Business-Zweige, die sich selbst als Auktionshäuser positionieren, so Lieberman.

Bereits im letzten Jahr hatte eBay neue Regeln für Händler eingeführt, die am Trading Assistant Programm teilnehmen. Diese Regeln verbieten den Verkäufern den Term Auktion oder Auktionator in ihren Business-Namen zu verwenden, es sei denn sie haben tatsächlich die entsprechende Lizenz. Lieberman sagt zum Schluss: “eBay investiert sehr viel, um die Gesetzgebungen innerhalb des Landes zu verfolgen. Wir möchten auf unsere Händler aufpassen, denn ihr Erfolg ist auch unser Erfolg.“