OLG Brandenburg: eBay darf Mitglieder vom Handel ausschließen

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die unverzügliche Sperrung eines eBay-Mitglieds, hier eines Online-Händlers, durch eBay erfolgen kann, wenn dies geschieht, um die Seriosität und Verlässlichkeit des Handelsgeschehens zu gewährleisten. eBay hatte den Antragssteller vom Handel ausgeschlossen, weil er sein Konto dazu missbrauchte, die Ware eines gesperrten Mitglieds anzubieten. § 4 Nr. 3 der eBay-AGB untersagt es Mitgliedern, die aufgrund von Verstößen gegen die eBay-Grundsätze ausgeschlossen sind, sich unter einem neuen Mitgliedsnamen erneut anzumelden oder die eBay-Website mit anderen Mitgliedskonten zu nutzen. Die Antragsteller hatten die Vorwürfe bestritten und geltend gemacht, dass die Sperrung des Mitgliedskontos eine Existenzgefährdung darstelle.

Die Brandenburger Richter führten aus: “Manipulationen am Handelsplatz drohen die Funktionsfähigkeit des gesamten Marktplatzes infolge des Vertrauensverlustes der übrigen Marktteilnehmer zu beeinträchtigen, so dass der Marktplatzbetreiber ein fundamentales und berechtigtes Interesse daran hat, derartige Manipulationen des Marktgeschehens zu unterbinden. Eine entsprechende Sperrbefugnis ist daher grundsätzlich ohne weiteres angemessen.” Zum Volltext der Entscheidung klicken Sie bitte hier: OLG Brandenburg. Der Beschluss hebt sich von der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 12.11.2008, Az. 6 W 138/08 ab (→ klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Brandenburg); in letzterem Fall war die umgehende Sperrung unberechtigt, da die Verwendung eines Mitgliedsnamens unter Verstoß gegen die eBay-Grundsätze keine sofortige Sperrung zuließ.

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