Virtueller Diebstahl – ein neuer Rechtsbereich

Nicht nur im realen Leben sind Diebstähle an der Tagesordnung, auch in der virtuellen Welt kommen sie vor – und werden auch dort geahndet. Zumindest war dies im November 2007 in den Niederlanden der Fall. Dort ist ein 17-Jähriger Holländer aufgrund eines virtuellen Diebstahls verhaftet und inhaftiert worden. Der Teenager wurde angeklagt, Einrichtungen aus Räumen der Online-Welt Habbo Hotel gestohlen zu haben.

Jetzt hat auch die Bochumer Polizei Ermittlungen wegen eines Eigentumsdelikts aufgenommen, bei dem es sich ebenso um den Diebstahl virtueller Güter in einem Online-Spiel handelt. Das macht die Untersuchung zum Präzedenzfall in der Bundesrepublik. Einem Teilnehmer am Internet-Fantasie-Spiel Metin2 kamen verschiedene Ausrüstungsgegenstände seiner Spielfigur auf rätselhafte Weise abhanden, woraufhin er Anzeige erstattete. Die entwendeten Gegenstände haben aber nicht nur einen virtuellen und persönlichen, sondern auch einen materiellen Wert. 1.000 Euro an Bargeld hat der Geschädigte investiert, um seinen Avatar mit Upgrades zu versehen. Hierzu gehörten beispielsweise Phönixschuhe oder Siamesenmesser. Außerdem fehlen etwa 7 Millionen Yang, die Spielgeldwährung, auf dem Account des betroffenen Nutzers.

Die Ermittlungen der Polizei laufen nun im Internet. Da es sich hierbei um einen neuen Rechtsbereich handelt, müssen noch einige Abgrenzungsfragen geklärt werden, so der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). „Allerdings stellt der Fall vor dem Gesetz per Definition keinen Diebstahl dar, da Diebstahl Güter betrifft, die man greifen kann“, heißt es weiter. Diebstahl ist im Strafgesetzbuch als „Entwendung einer fremden beweglichen Sache“ definiert. Dass es sich bei der Bemächtigung fremder, nicht realer Utensilien trotz allem um ein Verbrechen handelt, das strafrechtliche Konsequenzen haben kann, zeigen die Ermittlungen des Fachkommissariats, das den potentiellen Täter wegen des Ausspähens von Daten  verfolgt.

Zunächst allerdings muss die Polizei noch herausfinden, ob es sich bei dem Fall effektiv um eine Straftat, etwa durch einen Hacker begangen, oder um eine Fehlfunktion des Spielservers handelt. Das Opfer erklärte, das Passwort, mit dem der Account gesichert war, nicht an andere weitergegeben zu haben. Der Betreiber des Online-Games teilte außerdem mit, dass keinerlei technische Probleme aufgetreten seien. Glaubt man den Angaben, sind die Untersuchungen der Polizei wohl durchaus gerechtfertigt. Haben diese Erfolg, drohen dem Täter wegen Datenausspähung und -veränderung neben Geldstrafen bis zu 2 Jahre Freiheitsentzug.

Die Diskussion darüber, ob es sich bei virtuellen Besitztümern um greifbare Werte handelt ist nicht neu. Die US-amerikanischen Behörden erwägen schon seit längerem eine Besteuerung der Transaktionen in virtuellen Welten. Die Umsetzung allerdings scheiterte bisher jedoch daran, dass die gesetzlichen Bestimmungen bislang nur auf die Besteuerung realer Gegenstände abzielten.

Wie im Fall des Bochumer Diebstahls seien für die Einführung einer solchen Steuer daher nationale Gesetzesanpassungen sowie die Erarbeitung internationaler Abkommen notwendig.