Online-Verkaufssteuer in den USA?

Nicht alleine die Bevölkerung in Amerika ist von der Wirtschaftsflaute betroffen, auch die einzelnen Bundesstaaten stehen vor leeren Kassen. Um diese Lücken zu füllen, versuchen sie ungewöhnliche Wege zu gehen, diese allerdings verheißen für Amazon.com und eBay.com sowie andere Webseiten-Händler unter Umständen nichts Gutes: Die Staaten, allen voran der Staat New York, möchten mit Steuern auf Internetverkäufe die leeren Kassen wieder auffüllen. Gerade hat der Bundesstaat New York wieder eine Runde in einem Gerichtsstreit um die Verkaufssteuern gewonnen.

Die Gesetzesregeln richten sich in erster Linie an Unternehmen, die keine Büros in New York haben, jedoch zumindest einen Mitarbeiter, der für das Unternehmen als Online-Agent arbeitet. Diese Person verlinkt Kunden zu einer Webseite und erhält, für in diesem Zusammenhang getätigte Verkäufe, eine Provision.

Allerdings ist das Einziehen von Online-Umsatzsteuern nicht so einfach wie es vielleicht klingen mag. Es gibt Tausende von „steuersammelnden“ Zuständigkeitsbereichen – Staaten und Städte – und die Gesetzesregeln sind verwirrend und äußerst komplex. 1992 besagte eine amerikanische Entscheidung des Obersten Gerichts (U.S. Supreme Court), dass Bundesstaaten Geschäfte nicht zwingen können, Umsatzsteuern einzusammeln es sei denn, dass die Geschäfte in diesen Staaten tätig sind, was einer physischen Präsenz entspräche. Das bedeutet, das Unternehmen hat ein Bürogebäude oder ähnliches in dem entsprechenden Bundesstaat.

Zur Verdeutlichung: Ein Kalifornier kauft etwas auf der Webseite von Barnes&Noble Inc. In dem Fall muss die Verkaufssteuer bezahlen, weil das Unternehmen in Kalifornien Ladengeschäfte hat. Erwirbt er die gleiche Sache bei Amazon.com zahlt er keine Steuern, weil Amazon in Kalifornien keine physische Präsenz hat. Das Gericht sagte auch, dass der Kongress das Verbot aufheben könne. Zwar sollen zunächst nur die ganz großen Online-Händler von den Steuern betroffen sein, doch sollten sich auch kleinere und mittlere eBay-Händler nicht zu früh freuen.

Laut Forrester Research werden die Online-Verkäufe im Jahr 2009 um 8% ansteigen, auf einen Gesamtwert von 234  Milliarden US-Dollar, von denen die Staaten bislang nur einen winzigen Bruchteil einkassieren. Die einzelnen Staaten in den USA erhalten bei ihrem Durchsetzungsversuch Unterstützung von den stationären Läden, die das Internet als großen Konkurrenten ansehen, da hier keine Verkaufssteuern zu zahlen sind und damit ein Wettbewerbsvorteil vorliegt. Es wird also nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Bundesstaaten sich durchsetzen werden.