Änderungen 2009 auf dem amerikanischen Marktplatz

eBay.com hat auf seiner Ankündigungsseite einige Neuerungen mitgeteilt. Dinesh Lathi, eBay Vizepräsident Seller Experience, erklärt, dass er und sein Team daran gearbeitet hätten, Verbesserungen vorzunehmen. Bislang gibt es die Mitteilungen nur auf der amerikanischen Seite, sodass davon auszugehen ist, dass andere Webseiten noch nicht von den Änderungen betroffen sind.

Update zur Entfernung des Feedbacks, speziell „branchenübliche“ Gebühren betreffend

Einige der international handelnden Verkäufer haben häufiger Hilfe in Anspruch genommen, wenn sie ein negatives/neutrales Feedback dafür erhalten haben, dass sie ein zu verschickendes Produkt nicht als „Geschenk“ deklarieren wollten. Hiermit wollte der Empfänger versuchen Zoll-und andere Gebühren zu umgehen. eBay wird deshalb ab demnächst Beurteilungen entfernen, wenn die Artikeleinstellung den Zollanforderungen entspricht und der Verkäufer negatives/neutrales Feedback erhält, die sich auf die Zollformalitäten beziehen, und dieses nicht gerechtfertigt ist.

Dafür muss der Händler in seiner Artikeleinstellung folgendes beachten: Informationen zu Ausfuhrbedingungen müssen in einer Schrift angegeben werden, die nicht kleiner ist, als der übrige Text in der Artikelbeschreibung und zudem auffallend markiert oder hervorgehoben sein.

Für internationale Einkäufer gilt zu wissen

Einfuhrzölle, Steuern und andere Gebühren sind nicht im Artikelpreis oder den Frachtkosten enthalten. Die zusätzlichen Kosten sind einzig und allein Sache des Käufers. Hierfür sollte der Käufer vorab seine zuständige Zollbehörde kontaktieren. Der Händler kann, um seine Kunden zu unterstützen, zusätzliche Informationen zu Zollbestimmungen anbieten. Beispielsweise auch den Hinweis darauf, dass es vom Gesetz her verboten ist, Händlerware als Geschenk zu deklarieren. Weitere Informationen unter Feedback Removal Policy.

Neu zugelassene Bezahlsysteme: Moneybookers und Paymate

Ab Februar 2009 werden diese beiden Online-Bezahlsystem neu in der Liste der akzeptierten Bezahlmethoden aufgenommen werden. Moneybookers ist ein E-Geld-Institut mit Sitz in Großbritannien für das Bezahlen im Internet. Moneybookers ermöglicht das Verschicken von Geld per E-Mail in über 30 Länder. Bei Moneybookers handelt es sich um ein Prepaid-System, was bedeutet, dass der Kunde erst Geld einzahlen muss, um Zahlungen vornehmen zu können. Der Empfänger einer Moneybookers-Zahlung muss selbst über kein Konto bei Moneybookers verfügen. Ein nicht angemeldeter Adressat erhält eine Nachricht von Moneybookers über einen Zahlungseingang und wird in der Mail aufgefordert, sich über die Webseite von Moneybookers ein Konto anzulegen. Ist das Konto erstellt worden, kann der neue Kunde über das empfangene Geld verfügen. Zahlungsaufträge können nicht mehr berichtigt werden, sobald eine Transaktion durchgeführt wurde. Kunden können maximal 10.000 Euro pro Transaktion verschicken. Die Bezahlung erfolgt unter Angabe des Betrages und der E-Mail-Adresse, mit der der Kunde sein Moneybookers-Konto führt, daher ist beim Kauf von digitalen Gütern ohne Versandadresse die Bezahlung gegenüber dem Händler anonym.

Paymate ist ein australisches Online-Bezahlsystem, was ähnlich funktioniert. Propay wird ab dem 22.Januar seinen Bezahldienst für alle PowerSeller freigeben, was bislang noch nicht der Fall ist.

Bessere Integration der Internet-Händlerkonten

Verkäufer, die zurzeit Zahlungen auf ein Online-Händlerkonto akzeptieren, versucht eBay besser zu schützen. Käufern wird es ermöglicht werden, direkt auf das Händlerkonto einzuzahlen. Hierfür müssen sie beim eBay-Checkout nur noch ihre Kreditkartendaten eingeben, anstatt sie via Mail oder Telefon durchzugeben. Zusätzliche Kosten werden keine entstehen.

Händler-Checkliste und Update

Wichtige Änderungen hier kurz zusammengefasst:

1. Bücher-, Musik-, Videospiel- sowie DVD- und Film- Einstellungen mit Lieferkosten, die über dem Maximum, liegen müssen entfernt werden.
2. Hinweise auf Schecks, Überweisungen oder andere Bezahlarten, die auf eBay.com nicht mehr zugelassen sind, müssen ebenso aus der Artikelbeschreibung bis zum 15. Januar entfernt werden.
3. Weltweit operierende Händler sollten einen “Haftungsausschluss€? hinsichtlich der Zollbestimmungen in die Artikelbeschreibung mit aufnehmen um das Feedback zu schützen.
4. Bis Mitte März 2009 müssen Bearbeitungszeit und die Retourenreglung in der Einstellung detailliert beschrieben werden.

Eine Händler-Checkliste bei eBay.com soll helfen, einen Überblick über die Änderungen zu behalten.