Abmahnsicher verkaufen – Teil 6: Verkauf von PKW

Beim Onlinehandel, egal ob bei Internetauktionen oder in eigenen Webshop, kommt es immer wieder zu Unklarheiten und rechtlichen Unsicherheiten beim Verkauf bestimmter Waren. Ob beim Verkauf von Alkohol, Kosmetika, Medikamenten, Fahrzeugen, Textilien oder Büchern, um nur einige Produkte zu nennen, bei sehr vielen, auch Standardprodukten, gibt es rechtliche Besonderheiten beim Verkauf zu beachten um nicht in eine teure Abmahnfalle zu geraten.Um Verkäufern das Anbieten Ihrer Waren zu erleichtern, entsprechenden Abmahnfallen zu entgehen und damit auch den Abmahnern das Leben zu erschweren, bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. von der IT-Recht Kanzlei, einen Verkaufsführer für abmansicheres Verkaufen auf onlinemarktplatz.de kostenfrei an.

Der Verkaufsführer startete mit Basics zum Textilkennzeichnungsgesetz, der Kennzeichnungspflicht bestimmter Textilerzeugnisse und den Ausführungen darüber, wann das TextilKennzG keine Anwendung findet, wurde dann um die Themen Buchpreisbindung , Verkauf von Kondomen, Handel mit Medikamenten und den Verkauf von Bleikristall und Kristallgläsern erweitert.

Das Thema dieser Woche ist der Verkauf von PKW. Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (�PKW-EnVKV�), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen.

Verkaufsratgeber auf onlinemarktplatz.de

Permanenter Schutz vor Abmahnungen
Die IT-Recht Kanzlei bietet einen Update-Service für Online-Händler an, der gewerbliche Internetpräsenzen eBay, Online-Shops etc.) vor Abmahnungen schützt. Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht pezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

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Frank