Nächste Runde im Streit zwischen eBay und L’Oréal

Am Mittwoch dieser Woche ging es in eine neue Runde im Streit zwischen dem Kosmetikhersteller L’Oréal und eBay. Isabelle Leroux, eine Rechtsanwältin des Konzerns, sagte vor einem französischen Gericht, dass der Online-Marktplatz eBay gegenüber Verkäufen von Fälschungen eine „nachlässige Haltung“ einnimmt. Der Firmenanwalt bat das Gericht, einen Experten zu benennen, um den momentanen Ist-Wert der Gewinnverluste von L’Oréal zu bestimmen, der durch die Plagiat-Verkäufe auf eBay dem Kosmetik-Unternehmen entstanden ist.

L’Oréal erklärte den Richtern, dass etwa 60% der Kosmetik, wie beispielsweise Lancôme bei eBay angeboten würden, Fälschungen seien. Leroux: „Die wertvollsten Markenparfums von L’Oréal werden auf dem Online-Marktplatz angeboten und eBay weiß darum.“

Im August diesen Jahres hat ein belgisches Gericht hat die Klage von L’Oréal gegen eBay abgewiesen.  Auch hier klagte der Kosmetikhersteller,  dass das Unternehmen eBay  nicht aktiv genug gegen gefälschte Produkte von L’Oréal, die auf der Webseite angeboten würden, vorginge. Die belgischen Richter hingegen entschieden, wie auch schon Juristen in Amerika, dass es nicht alleine in der Verantwortlichkeit von eBay liege, Plagiate von der eBay-Seite fernzuhalten. Auch im Fall des Kosmetikherstellers beklagt eBay die mangelnde Kooperation von L’Oréal mit den angebotenen Schutzmechanismen von eBay.