eBay unterliegt im Rechtstreit dem kanadischen Finanzamt

Wie wir im Mai berichteten, bemüht sich das kanadische Pendant zu unserem deutschen Finanzamt, “The Canada Revenue Agency” (CRA) schon seit längerer Zeit darum, über den Online-Marktplatz eBay an die Namen von kanadischen PowerSellern zu gelangen. Mehr als 10.000 Adressen, noch aus dem Jahr 2004/2005, soll eBay den Finanzbehörden melden.
Es folgten mehrere Rechtstreits, bis im September 2007 das Gericht urteilte, dass eBay sich der Justiz fügen muss. Eine Woche später versandte das CRA eine Datenanforderung.

eBay legte dagegen Berufung ein und forderte, dass das Urteil solange ausgesetzt würde, bis die Berufung durch sei. Doch das Berufungsgericht hat das Anliegen eBays abgelehnt. In der Urteilsbegründung vom 17. April 2008 schrieb die Richterin Karen Sharlow: “Hiermit beschließe ich, dass eBay Kanada jeden Schaden, der aus der Nicht-Herausgabe der Informationen zu tragen hat.”

Am 7. November kam es nun zu einem endgültigen Urteil, das zugunsten der kanadischen Finanzbehörde CRA ausgegangen ist. eBay muss die gewünschten Informationen zu den PowerSellern aus den Jahren 2004/2005 herausgeben. In einer Ankündigung auf dem kanadischen Marktplatz erklärte Scott Shipman, Senior Counsel Global Privacy Practices: “Wir haben E-Mails an alle diejenigen Power Seller herausgeschickt, deren Daten an die Finanzbehörden weitergegeben werden müssen. … . Das ist nicht das Ergebnis, was wir uns gewünscht haben, doch wir sind jetzt von Seiten des Gerichts gezwungen, die persönlichen Daten preiszugeben. Beachten Sie bitte für die Zukunft, dass die CRA uns mitgeteilt hat, dass es auch in den folgenden Jahren dazu kommen kann, dass wir Informationen über PowerSeller herausgeben müssen. Achten Sie darauf alle Gesetze und Regeln, die sie als PowerSeller zu beachten haben, einzuhalten. … Wir von eBay werden hart daran arbeiten, Ihre Privatsphäre so gut wie möglich zu schützen.”