Informationen zur neuen Verpackungsverordnung

Die Landbell AG, ein Umwelt- und Entsorgungsspezialist, hat eine Mitteilung herausgegeben, die sich mit der ab dem 01.01.2009 gültigen Verpackungsverordnung befasst. Fragen wie: Stehen Versand- und Onlinehändler effektiv selbst in der Pflicht, die von ihnen gebrauchten Versandverpackungen an einem Rücknahmesystem, dem sogenannten dualen System, zu beteiligen? Oder können sie von den vorgelagerten Handelsstufen, speziell den Herstellern der Versandverpackungen, die Beteiligung verlangen, also im Voraus genehmigte Versandverpackungen verwenden?

Diese beiden Punkte waren in der letzten Zeit häufiger Anlass für Diskussionspunkte und wurden nun vom Ausschuss für Fragen der Produktverantwortung und der Rücknahmepflicht (APV) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) durch Beschluss entschieden. Allerdings ist die Verfügung noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der LAGA-Vollversammlung und der Umwelt-Ministerkonferenz getroffen worden.

Die Einstufung von Verpackungen im Versand- und Internethandel sieht nach dem vorläufigen Beschluss wie folgt aus:
„Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel einschließlich Direktvertrieb), ist als eine Verkaufsverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Verpackungsverordnung, aber nicht als Serviceverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 VerpackV einzustufen.“

Das heißt für den Internet- und Versandhandel, dass bei der ab Januar gültigen Fassung der Verpackungsverordnung, eindeutig die „Erstabfüller“, also die Versandhändler, die Pflicht haben, die von ihnen in Umlauf gebrachten, mit Produkten befüllten Versandverpackungen inklusiv Füllmaterial an einem Rücknahmesystem zu beteiligen. Bislang galt die Ansicht, dass man als Versandhändler diese Pflicht auf vorgelagerte Handelsstufen verschieben könne und vorab lizenzierte Transportverpackungen verwendet werden könnten. Dieser Trugschluss kam dadurch zustande, dass in einigen Merkblättern der IHK, Versandpackungen und Serviceverpackungen gleichgesetzt wurden, was jedoch nicht zulässig ist.

Serviceverpackungen sind die Verpackungen, die in einer Verkaufsstelle mit Produkten befüllt und individuell an den Endverbraucher ausgehändigt werden. Das ist z.B. der Fall bei Einkaufs- und Brottüten, nicht aber bei Versand- oder Onlinehändlern. Internet- oder Versandhändler müssen demnach in jedem Fall zum 01.01.2009 am Rücknahmesystem teilnehmen.

Würde man diese Beteiligungspflicht auf den Hersteller abwälzen, hätte man das Ziel der Neuregelung verpasst, denn ein Hersteller weiß bei der Auslieferung seiner Erzeugnisse an die Versandhändler noch nicht, inwieweit die Verpackungen überhaupt an private Endverbraucher weitergegeben werden. Nur dann müssten sie an einem Rücknahmesystem beteiligt werden. Demzufolge ist der Versandhändler der Einzige, der wirklich weiß, ob die von ihm abgegebenen Versandverpackungen beim privaten Endverbraucher anfallen.

Was die Möglichkeit der Befreiung von der Beteiligungspflicht anbelangt, so würde diese unter Umständen die Gefahr von Trittbrettfahrerei auslösen, wodurch die Transparenz gefährdet wäre. Da ab 01.01.2009 keine Kennzeichnungspflicht mehr besteht, wie etwa durch den Grünen Punkt, ist dann auch nicht mehr direkt erkennbar, ob und von wem eine Versandverpackung tatsächlich an einem Rücknahmesystem beteiligt wurde oder nicht. Wie auch schon berichtet, müssen sich Versandhändler bis zum 01.01.2009 einem Rücknahmesystem angeschlossen haben, da sonst Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.

Um auch vor allem kleinen Online-Händlern gerecht zu werden, brachte das Entsorgungs-Unternehmen Landbell mit dem Landbell-Easy Shop, in Zusammenarbeit mit dem Online-Marktplatz eBay, bereits Mitte des Jahres 2008 das erste Onlineangebot auf den Markt.

Für Versandhändler ist es wichtig zu überprüfen, dass der Rücknahmepartner einen direkten Zugang zu einem amtlich festgestellten Rücknahmesystem garantiert. Ein anderes wichtiges Merkmal ist die Transparenz der Vergütung: Anstelle nicht klar definierter Pauschbeträge oder vorher nicht abgesprochener Nachzahlungen, sollten die Entsorger ihren Kunden die Möglichkeit anbieten, ihre tatsächlich verwendeten Verpackungsmengen individuell berechnen zu lassen. Der Landbell-Easy Shop erfüllt diese Ansprüche und bietet überdies eine schnelle, preiswerte und gesetzmäßig gesicherte Onlineregistrierung sowie die Beteiligung an einem behördlich festgestellten und fortlaufend überwachten Rücknahmesystem.