Elfenbein-Verkäufe auf dem Online-Marktplatz eBay komplett verboten

Ab Dezember 2008 werden alle Verkäufe von Elfenbein-Gegenständen auf dem Online-Marktplatz verboten sein, geahndet werden sie ab Januar 2009. Erlaubt sind noch antiquarische Dinge von vor 1900, die ganz kleine Mengen an Elfenbein enthalten, hierunter fallen beispielsweise Pianos mit Elfenbein-Tasten oder Möbel mit winzigen Elfenbein-Einlegearbeiten oder –Furnieren. Alle anderen Artikel, die in der Hauptsache aus Elfenbein bestehen, dürfen auf dem Online-Marktplatz nicht mehr gehandelt werden, egal aus welchem Jahrhundert die Gegenstände stammen.

Schon im Jahr 2007 verbot eBay den grenzüberschreitenden Handel mit Elfenbein-Produkten, was aber in den Augen der Organisation IFAW (International Fund for Animal Welfare) nicht ausreicht um den Artenschutz zu garantieren. Nur ein komplettes Verbot könne da weiterhelfen. Die Wildlife Conservation-Organisation hat dazu einen Bericht veröffentlicht, der Daten über artgeschützte Tiere enthält, deren Federn, Zähne oder andere Körperteile im Internet veräußert werden. 185 Webseiten in 11 Ländern wurden hierfür genauer unter die Lupe genommen.