EU-Kommission legt Richtlinie zum Online-Handel vor

Wie aus einer Pressemitteilung der europäischen Kommission vom 8.10.2008 hervorgeht, sollen neue, europaweite Regelungen den Verbrauchern den Online-Einkauf erleichtern. Damit gibt es eine weitere Reaktion auf eBays Eingabe bei der EU-Kommission, von der wir bereits berichteten.

Das Recht auf ausführliche Informationen über Preis, Zusatzkosten und Gebühren, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, wird in dem Kommissionsvorschlag näher beleuchtet. Damit werden die auch von eBay teilweise geforderten Verbesserungen hinsichtlich Widerrufsfristen, Retouren, Entschädigungsansprüchen, Garantieleistungen oder illegitimen Vertragsklauseln gestärkt. Auch sollen die Verbraucher vor aggressiven Geschäftsmethoden, Nichtlieferungen oder verspäteter Lieferung optimal geschützt werden.

Insgesamt sieht die Neuregelung den Aufbau eines verstärkten Vertrauens der Kunden in den Internethandel und den Abbau von Beschränkungen, vor allem beim grenzüberschreitendem Geschäftsverkehr, als Ziel.

Meglena Kuneva, EU-Verbraucherschutzkommissarin, erklärte hierzu: „Angesichts strapazierter Haushaltskassen und einer hohen Besorgnis der Verbraucher über ihre Kaufkraft wird es für die Verbraucher immer wichtiger, Preise vergleichen und dort einkaufen zu können, wo ihnen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis geboten wird. Die neuen Vorschriften sollen den Verbraucherschutz stärken und die Schlupflöcher in wichtigen Bereichen stopfen, die zurzeit das Verbrauchervertrauen untergraben. Der Binnenmarkt hat das Potenzial, den Verbrauchern eine weit größere Auswahl an Einkaufsmöglichkeiten zu bieten. Dafür jedoch brauchen wir ein EU-weites Sicherheitsnetz von Verbraucherrechten, mit dem die Verbraucher unbeschwert und sicher ihren Einkaufsort wählen können.“

Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze in den 27 EU-Mitgliedstaaten kaufen nur rund 30 Millionen EU-Bürger online im europäischen Ausland ein, obwohl insgesamt 150 Millionen Bürger in Europa im Internet bestellen, dann allerdings nur in der eigenen Heimat. Kuneva findet es unannehmbar, dass es Anbieter gibt, die immer noch verhindern, dass ihre Produkte billiger im Ausland gekauft werden können. Verbraucher mit deutscher Internet-Adresse würden beispielshalber über Zwangsumleitung daran gehindert, Einkäufe im Netz in Großbritannien, Frankreich oder anderen europäischen Staaten zu tätigen. Auch beim Bezahlen mit deutscher Kreditkarte werden Käufer oft abgewehrt und ihnen der Kaufabschluss versagt.

In Zukunft müssen außerdem neben den pflichtmäßigen „vorvertraglichen Informationen“ (s.o.) alle typischen Kennzeichen des Erzeugnisses, die Adresse sowie Identität des Händlers, Endpreis, das bedeutet einschließlich aller Steuern und sonstiger Abgaben, wie Kosten für Versand, oder Postzustellung aufgeführt werden. Für Verbraucher ebenso interessant: Es wird für Kunden, die ein defektes Produkt gekauft haben, Erleichterungen geben, denn die diesbezüglichen Mödalitäten werden einheitlich geregelt.

Eine neue schwarze Liste gibt Aufklärung über nicht anwendbare Vertragsklauseln, die verboten sind, sowie eine europaweite graue Liste von Vertragsklauseln, die als missbräuchlich feststehen. Entsprechend der Richtlinie gelten für Versteigerungen, auch im Internet, die Standardinformationspflichten.

Weiterhin soll die Zustellungsfrist maximal 30 Tage nach dem Kaufabschluss liegen, wobei auch festgelegt wird, dass
bis zu dem Termin, zu dem der Käufer die Ware bekommt, der Verkäufer das Wagnis und die Kosten bei einer eventuellen Verschlechterung, Zerstörung oder Verlust trägt. Kuneva erläuterte hierzu auch: „Bei Lieferverzug oder Nichtlieferung hat der Verbraucher nun das Recht auf Kostenerstattung innerhalb höchstens 7 Tagen ab dem Lieferdatum. Dieser Anspruch ist in den meisten Mitgliedstaaten neu.“

Was die Widerrufsfrist beim Fernabsatz im Netz, über Handy oder auch Kataloge anbelangt, so wird diese auf einheitlich 14 Kalendertage fixiert. Daneben ist vorgesehen, ein einfach zu handhabendes, und vor allem verbindliches Standardwiderrufsformulars, einzuführen.

Der Kommissionsvorschlag über Verbraucherverträge muss nun vom Europäischen Parlament sowie im Rahmen des Ministerrats von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten abgesegnet werden, bevor er in Kraft treten kann.