Skurrile These der National Retail Foundation zum Handel mit gestohlener Ware

Gegenwärtig werden durch den Rechtsausschuss im US-Repräsentantenhaus drei Gesetzesvorschläge geprüft, bei denen es jeweilig um neue Verpflichtungen für Online-Plattformen wie eBay geht. Internet-Anbieter sollen hierbei dazu verpflichtet werden, schnellere Reaktionen zu zeigen, wenn sie Anhaltspunkte auf Diebesgut auf ihren Plattformen erhalten.

Die New York Times beschäftigte sich in einem Artikel mit dem Thema und beleuchtet die Befürworter eines solchen Gesetzes näher. An erster Stelle steht hier der amerikanische Handelsverband NRF (National Retail Foundation), wie auch die großen Handelsketten Wal-Mart oder Target. Die aufgeführten Offline-Handelsgrößen fordern seit langer Zeit, dass die Online-Handelsplattformen jeder Benachrichtigung sofort nachgehen, in der es um gestohlene Ware geht. Sie plädieren dafür, dass das Diebesgut sofort aus dem Online-Angebot verschwinden müsse und es soll den Offline-Händlern gestattet sein, bei Nichtbeachtung den Verkauf der gestohlenen Waren als Straftat zur Anzeige zu bringen.

Für die augenblicklich stattfindenden Anhörungen vor dem Rechtsausschuss haben die Offline-Größen sogar noch eine fragwürdige Beweisführung entwickelt. Es handelt sich in ihren Augen beim Veräußern der gestohlenen Ware um ein Suchtpotential. So legt die NRF als Beweis eine von ihnen herausgegebene Mitteilung vor, die folgendes Statement beinhaltet:
Angeblich könne man bei eBay-Verkäufern einen typischen Werdegang, hin zum Betrug feststellen. Die Ganoven beginnen, in den Augen der NRF, erst einmal mit der Veräußerung von Artikeln aus den eigenen Beständen und werden in der Folge von den „abhängig machenden Begleitumständen“ mitgerissen. Sie lassen sich hinreißen von der Anonymität des Geschäftemachens und versuchen mit einem Millionenpublikum Handel zu treiben, um hohe Gewinne zu erzielen. Wenn die Anbieter dann alles aus dem eigenen Besitz verkauft hätten, müssten sie für Nachschub sorgen und versuchen diesen durch Diebstähle sicherzustellen. Hierdurch würden pro Jahr Schäden von mindestens 30 Milliarden US-Dollar verursacht, so die Offline-Händler. Gegen dieses Geschäftsgebaren protestieren die Offline-Händler.

Allerdings sehen sie den Online-Handel auch dadurch im Vorteil, dass er viel höhere Gewinnspannen bietet. Angeblich soll es beim Web-Verkauf von Diebesgut im Schnitt möglich sein, 70% des Warenwerts zu erhalten, während ein „Offline-Betrüger“ höchstens auf 30% kommt. Hieraus erwächst die Forderung der Offline-Händler nach direkterem Handeln.

Neben der schnelleren Reaktion auf Hinweise auf Diebesgut, wird in einem der Gesetzesvorschläge sogar diskutiert, dass die Online-Anbieter einer Auskunftspflicht unterliegen sollen und beispielshalber Auskünfte über besonders erfolgreiche Ausbieter liefern sollen.