Reaktionen der EU auf eBays Eingabe bei der EU-Kommission

Nachdem von Seiten eBays eine Eingabe bei der EU-Kommission hinsichtlich eines besseren Verbraucherschutzes gemacht wurde, gibt es nun erste Reaktionen darauf. Die EU-Kommission will sich demnächst stärker für den Verbraucherschutz im Online-Handel einsetzen.

Unter anderem ist ein Gesetzespaket in Planung, das die Rechte der Verbraucher im Internet stärken und Online-Händler zum Abbau von Restriktionen beim Einkauf aus dem Ausland zwingen soll. Gegenüber dem Handelsblatt erklärt die EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva, dass es eine unannehmbare Situation sei, die Bürger in den Vorteilen des europäischen Binnenmarktes im Internet zu beschneiden. Ein Beispiel sei die geographische Blockaden einer Vielzahl von Webseiten, mit denen Anbieter verhindern, dass ihre Erzeugnisse preiswerter im Ausland erworben werden können.

Gegen solche Machenschaften fordert die Kommissarin ein gesetzliches Vorgehen. Laut Kuneva soll ein entsprechendes Papier am 8. Oktober vorgelegt werden. Kuneva untermauert den Vorwurf, dass der internationale Internet-Handel mit Restriktionen für den Konsumenten verbunden ist, mit folgenden Zahlen aus der Bundesrepublik: 40% der Deutschen tätigen ihre Einkäufe inzwischen im Internet, nur 6% der Web-Shopper erwerben indes auch Waren und Dienstleistungen von ausländischen Seiten, obwohl die gleichen Produkte dort häufig billiger sind.

Laut dem Bericht des Handelsblattes ist für diesen Zustand entscheidend, dass viele Anbieter Taktiken anwenden, ihre eigenen Handelsmärkte national abzuriegeln. Oft scheitert ein Konsument mit deutscher Kreditkarte daran, eine ausländische Offerte wahrzunehmen, weil seine Zahlung nicht anerkannt wird und er dann auf die deutsche Webseite umgeleitet wird. Kuneva erläutert: “Viele Verbraucher ärgern sich über diese Praxis, und das zu Recht. Um mit diesem Missstand aufzuräumen, habe ich eine eigene Untersuchung in Auftrag gegeben. Sobald ich genügend handfeste Beweise habe, werde ich aktiv. Es kann nicht sein, dass nur die Wirtschaft vom EU-Binnenmarkt profitiert.”

Auch soll das Gesetzespaket Licht ins Dunkel bringen, was die recht konfusen Verbraucherschutzrechte in den 27 EU-Mitgliedsstaaten anbelangt. Konkrete Verbesserungen für Konsumenten, so Kuneva, sind ebenso Inhalt des Papiers.
So will die EU-Kommissarin unter anderem das Rücktrittsrecht bei Interneteinkäufen in ganz Europa auf 14 Tage festsetzen, Mindestinformationen für die Kunden vorschreiben und regelwidrige Vertragsklauseln untersagen.

Misstrauisch stehen jedoch die EU-Staaten den Plänen Kunevas gegenüber. Sie wollen Eingriffe der Kommission in ihr nationales Verbraucherrecht möglichst vermeiden. Doch auch die Wirtschaft zweifelt an den neuen Plänen, denn das Vorhaben, betrogenen Kunden europaweit Sammelklagen zu ermöglichen, gilt als umstritten. Hier sieht der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) das Problem in ausschweifenden Schadensersatzklagen, wie sie mitunter in den USA vorkommen, und dadurch ganze Firmen vernichten können. Kuneva kontert: “Ich denke nicht eine Sekunde lang daran, das US-System zu kopieren. Es geht vielmehr um eine Ausbalancierung der Macht zwischen Unternehmen und Kunden.”