Abmahnanwalt zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt

Durch seine Abmahnungen hat sich ein 60-jähriger Münchener Rechtsanwalt in der deutschen Computer- und Internetszene unpopulär gemacht. Als vor zirka einem Jahr das erste Urteil an die Öffentlichkeit kam, gab es allein im Internetforum des Computerverlags Heise etwa 14.000 durchweg zynische Kommentare.

Mit einer Abmahnung von Seiten des Juristen hatte auch der Streit um die Internetseite www.taz.de angefangen. Im Mai 2006 erhielt der Anwalt laut eigener Auskunft unverlangt eine Mail der taz. Vorab hatte ihn irgendwer in die Versandliste für den elektronischen Newsletter der taz eingetragen. Mit der unaufgefordert verschickten E-Mail wollte der Verlag sicherstellen, dass der Rundbrief-Empfang tatsächlich erbeten wird. Der Rechtsgelehrte fühlte sich von der Mail gestört. Statt Nichtbeachtung der E-Mail, forderte er eine Unterlassungserklärung und berechnete dem Verlag der taz Gebühren von zirka 650 Euro. Nachdem der Verlag keine Reaktion zeigte, folgte vom Anwalt eine einstweilige Verfügung, welche jedoch später wieder aufgehoben wurde. Indessen allerdings sah die taz sich verpflichtet, die, von den Richtern bezifferten Kosten von etwa 663 Euro, zu begleichen. Was danach geschah war eher nicht gesetzeskonform.

Der Advokat nämlich verrechnete die Auszahlung mit der ersten Forderung, allerdings war diese bereits erloschen. Er stellte es so dar, als sei die Forderung der Einstweiligen Verfügung noch unbezahlt. Zudem leugnete er, ein Fax der taz bekommen zu haben, in dem der Verlag den Zahlungsgrund verdeutlichte.

Bei einer polizeilichen Kanzlei-Durchsuchung wurde allerdings genau dieses Fax dann entdeckt. Das Landgericht Berlin verhandelte nun am Mittwoch, den 17.09.08, seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten, das ihn wegen versuchten Betruges in 1. Instanz zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung schuldig gesprochen hat.

Hätte die taz nicht den Medienanwalt Johannes Eisenberg für den Fall engagiert, wer weiß, was aus der Forderung geworden wäre. Denn im September 2006 kam es zu einem „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“, im Oktober dann zu einem Antrag beim Amtsgericht auf einen Verkauf der Internetpräsenz taz.de, wörtlich: „Hilfsweise bei eBay.“

Eisenberg jedoch erhob eine Gegenklage und stellte gleichzeitig Strafanzeige. Es wurde auch vermutet, dass der Münchner Anwalt sich persönlich in die Liste für den „taz“-Newsletter eingetragen haben könnte, da auch Rundbriefe von anderen Versendern bei dem Juristen aus München angekommen seien.

Während der Verhandlung gab eine einstige Kanzleimitarbeiterin zu Protokoll, dass im Laufe ihrer Beschäftigung „2 bis 3 Werbemails pro Woche“ eingegangen seien, auf die immer direkt mit Abmahnungen reagiert worden sei. Das Landgericht Berlin hat den Münchener Rechtsanwalt nun wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt. Mit einbezogen in den Zeitraum ist eine frühere Strafe.

Da der Angeklagte überdies schon wegen 60ig-facher Urkundenfälschung und Unterschlagung von Mandantengeldern in 2 Fällen vorbestraft ist, könnte die Anwaltskammer München dieses Urteil zum Anlass nehmen, die Aberkennung seiner Zulassung zu beantragen.