Rechtliche Wirren im Internet

Wolfgang Zankl, Leiter des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht erklärte anlässlich der Eröffnung der 6. IDC IT Security Roadshow in Wien: „Rechtssicherheit wird in der IT immer mehr zu einem Wettbewerbsfaktor. Unternehmen werden durch den nationalen und europaweiten Gesetzes- und Richtliniendschungel allerdings vor einige Probleme und potenzielle Gefahren gestellt.“ Auch legt er Wert auf die Feststellung, dass sich das Internet und der IT-Bereich vom ehemals rechtsfreien Raum zu einem rechtsunsicheren Raum entwickelt hat.

Bei Internetauftritten von Unternehmen, dem Handel mit Dienstleistungen oder auch in anderen E-Commerce-Bereichen ist inzwischen es geradezu unerlässlich eine Vielzahl von Informations-, Verhaltens- und Bestätigungspflichten zu berücksichtigen, wie beispielsweise das einwandfreie Integrieren der AGB oder korrekte Kennzeichnung von Werbung. Zankl weiter: „Das ist eine Juristen-Spielwiese sondergleichen und bietet Mitbewerbern, die einem wirklich weh tun wollen, viele Möglichkeiten, um über Unterlassungsklagen wegen Wettbewerbsverstößen und negativer PR Schaden zuzufügen.“

Allerdings bietet die gegenwärtige Gesetzeslage auch durchaus Positives. Hier vor allem den Schutz vor unfairen Methoden. Wolfgang Zankl machte in diesem Zusammenhang auch noch auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich  aufmerksam, dass europaweit Beachtung erlangte. Durch das Urteil, wurde der Kauf und die Verwendung markenrechtlich geschützter Keywords verboten, um bei Suchergebnissen von der Suchmaschine Google vor den tatsächlichen Inhaber der Marke aufgelistet zu werden.

Ein Problem, so Zankl, ist, dass nationale Rechtsmechanismen oft bei Spams oder Sicherheit nicht greifen. Es existieren zwar derweil für nationale Unternehmen strenge Regularien, die es z.B. verbieten eine Werbe-Mail oder -SMS ohne aktives Einverständnis an mehr als 50 Adressaten zu versenden, werden die Spams jedoch aus dem Ausland verschickt, interessiert den Absender das national gültige Telekommunikationsgesetz recht wenig.