Zwei wichtige Änderung beim Anbieten von Artikeln auf eBay

Im Zuge des neuen Festpreisformats für gewerbliche Verkäufer, das ab dem 25. September genutzt werden kann, wird es noch zwei weitere Änderungen bei eBay geben.

1. Mehrere identische Artikel sollten zukünftig in einem Angebot eingestellt werden

Ab dem 25. September sollten Sie mehrere identische Artikel (sog. Mehrfach-Angebote) stets in einem Angebot einstellen. Denn eBay ändert den Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Artikeln. Das bedeutet, dass Sie nur noch 3 eigenständige Angebote mit identischen Artikeln gleichzeitig auf eBay einstellen dürfen. Ausgenommen sind Auktionen mit einem Startpreis von 1 Euro. Dort können Sie weiterhin bis zu 10 identische Artikel als eigenständige Angebote gleichzeitig einstellen.

Wie stellen Sie mehrere identische Artikel in einem Angebot ein? Dafür geben Sie einfach im Verkaufsformular oder Ihrem Verkäufertool neben dem Start- oder Festpreis die Menge ein.

Ihr Vorteil: Die neue Suche nach beliebtesten Artikeln zeigt Mehrfach-Angebote prominenter an, je mehr Artikel aus diesem einen Angebot verkauft werden. Außerdem sparen Sie bei einem Angebot mit mehreren identischen Artikeln den Verwaltungsaufwand.

Warum nimmt eBay diese Änderung vor? Ab dem 25. September zeigt eBay alle über Shops eingestellten Angebote (vorher Shop-Artikel) in der regulären Suche. Diese stark erweiterte Angebotspalette (eBay rechnet mit einer Verdopplung) macht es notwendig, die Anzahl identischer Angebote möglichst klein zu halten, um Käufern einen besseren Überblick zu gewähren.

Bitte stellen Sie sich rechtzeitig auf diese Änderung ein und überarbeiten Sie Ihr Sortiment auf eBay. eBay wird diese neue Regelung ab dem 25. September durchsetzen.

Mehr Infos über Mehrfach-Angebote finden Sie hier.

2. Artikel wiedereinstellen – Gebührenerstattung entfällt bei einem Verkauf

Bislang wurden die Angebotsgebühren zurückerstattet, wenn ein nicht verkaufter Festpreisartikel über die Funktion „Wiedereinstellen“ in Mein eBay erneut angeboten und dann verkauft wurde.

Diese Rückerstattung wird ab dem 25. September nur noch für Auktionen und nicht mehr für Festpreisartikel gewährt. Bisher wurde diese vor allem von gewerblichen Verkäufern in Anspruch genommen. Durch die neuen niedrigen Angebotsgebühren für gewerbliche Festpreisartikel, die ab dem 25. September gelten, verliert die Rückerstattung an Relevanz und wird daher eingestellt.