Auktionstext genau studieren

Wie auf der Seite von e-recht24 zu lesen ist, können Freizeitbeschäftigungen durchaus sehr kostenintensiv sein. Selbiges musste nun auch ein Modelleisenbahn-Freund feststellen.
Der Fan von Eisenbahnen hat auf dem Online-Marktplatz eBay ein Toilettenhäuschen für sage und schreibe 2.247,00 Euro ergattert. Es handelte sich bei dem Gegenstand um ein WC-Häuschen mit entsprechender Innenausstattung, gedacht für die Modelleisenbahn.
Der Gewinner der Versteigerung ist nach dem Lesen der Auktionsbeschreibung („Rarität und „alt”) davon ausgegangen, dass es sich bei dem Artikel um einen Original-Artikel von Märklin handelt. Bei Eintreffen der Ware allerdings, bemerkte er, dass es sich lediglich um eine Reproduktion handelte.
Er wollte den Kauf rückgängig machen und forderte daher den bereits gezahlten Betrag von Verkäufer zurück.
Da sich Käufer und Verkäufer nicht einig werden konnten, landete der Fall vor Gericht.
Jedoch wiesen sowohl das Amtsgericht, als auch das Landgericht I in München die Klage ab(8.8.2008 /Az. 34 S 20431/04).
Das Urteil der Richter erging wie folgt:
Der Privatanbieter des Toilettenhäuschens hatte in seiner eBay-Offerte ihrer Ansicht nach, keine falschen Versprechungen gegeben.
Der vom Gericht bestellte Experte stellte ebenso fest, dass auch Nachbauten des Original-Märklin-WCs „alt” und ebenso eine „Rarität” seien, so dass der Verkäufer diese Begriffe durchaus für seine Beschreibung wählen dürfte.
Die Juristen waren der Meinung, dass alleine der Käufer die Schuld trage, da er nur auf ein Foto und die Artikelbeschreibung vertraut habe. Zudem habe der Anbieter nie explizit versichert, dass es ein Original sei.
Käufer sollten demzufolge vor Gebotsabgabe für einen Artikel exakt die Artikelbeschreibung lesen.
Hierdurch können sie vermeiden ein Produkt zu erwerben, dass dann nicht ihren Vorstellungen entspricht.
Treten im Auktionstext Unklarheiten darüber auf, ob es sich beispielshalber um ein Original oder eine Kopie handelt, so sollte der Käufer vor Abgabe eines Angebots versuchen, den Verkäufer zu kontaktieren. Bei aufkommenden Ungewissheiten lieber auf ein Gebot verzichten.